
Branche: Gebäudereinigung und Garten- und Landschaftspflege
Standort: Prenzlau
Jahr: 2015
Mitarbeiter: 170
Umsatz: 3 Mio. Euro
RESERV GmbH
Über die Zusammenarbeit
„Die alleinige Verantwortung für das 170 Mann starke Unternehmen kam schneller als erwartet. Als mein Vater, der das Unternehmen über Jahre alleine erfolgreich geführt hat, die gesamte Verantwortung aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig an mich übergab, musste ich zunächst tief durchatmen. Nachdem ich mir anschließend einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens verschaffen konnte, wurde mir schnell klar, dass eine umgehend einzuleitende Sanierung des Unternehmens unerlässlich war. Insbesondere mit der Verantwortung, 170 Mitarbeitern des Unternehmens nicht nur kurzfristig, sondern auch auf lange Sicht einen zuverlässigen Arbeitsplatz bieten zu können, habe ich mich dazu entschieden, professionelle Hilfe bei dem auf die Sanierung und Restrukturierung von mittelständischen Unternehmen spezialisierten Beratungsunternehmen Buchalik Brömmekamp in Anspruch zu nehmen. Rückblickend war die mir angeratene Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens in (vorläufiger) Eigenverwaltung genau der richtige Weg. Auf diese Weise war es mir möglich, unter insolvenzrechtlichem Schutz die Krisenursachen im Unternehmen zu ermitteln und zu beheben sowie das Unternehmen von den finanziellen „Altlasten“ zu befreien. Dass sämtliche Altgläubiger aufgrund des verhandelten Insolvenzplans mit einer Quote von rd. 23 Prozent befriedigt werden konnten, haben dabei weder die meisten Gläubiger, noch ich erwartet. Für die tatkräftige Unterstützung meiner Berater möchte ich mich herzlich bedanken. Diese hatten während des ganzen Verfahrens ein offenes Ohr für mich und meine Mitarbeiter, nicht nur in insolvenzrechtlicher, arbeitsrechtlicher, steuerrechtlicher und betriebswirtschaftlicher, sondern auf auch in persönlicher Hinsicht.“
Kirstin Düzel, Geschäftsführerin der RESERV GmbH aus Prenzlau
Das im Jahre 1994 gegründete überregional tätige Dienstleistungsunternehmen im Bereich Gebäudereinigung, Garten- und Landschaftspflege sowie Winterdienst wurde erfolgreich saniert. Rund 170 Arbeitsplätze konnten dabei erhalten werden. Das Amtsgericht Neuruppin hat mit Beschluss vom 31. Mai 2016 das Verfahren aufgehoben. Die RESERV GmbH konnte nach nur acht Monaten Verfahrensdauer wieder zum normalen Geschäftsablauf übergehen.
Auf Anraten des Beratungsunternehmens Buchalik Brömmekamp wurde am 29. September 2015 ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Noch am gleichen Tag wurde dem Antrag durch das Amtsgericht Neuruppin stattgegeben und ein vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren gemäß § 270a InsO beschlussweise angeordnet. Die schnelle Entscheidung des Gerichts ist insbesondere dadurch zu erklären, dass der Antrag bereits mehrere Wochen zuvor durch Buchalik Brömmekamp gemeinsam mit der Geschäftsführerin ausgearbeitet wurde. Dabei wurden insbesondere die Krisenursachen erkannt, gleichzeitig erste Sanierungsansätze erarbeitet sowie umgesetzt. Der Insolvenzantrag sowie die Sanierungsansätze wurden rechtzeitig mit dem Gericht im Rahmen eines Vorgesprächs besprochen, so dass das Gericht am Tag der Antragstellung dem Antrag bedenkenlos zustimmte. Nach Antragstellung begann zunächst das vorläufige Verfahren, welches nach ca. zwei Monaten mit Eröffnung des Hauptverfahrens am 1. Dezember 2015 endete. In dem vorläufigen Verfahren wurden zahlreiche Gespräche mit Kunden, Lieferanten, Arbeitnehmern und weiteren Stakeholdern der RESERV, wie den Banken, geführt. Infolge dessen kannten von Anfang an alle Beteiligten den Verfahrensablauf und die geplanten Maßnahmen. Darüber hinaus wurde im vorläufigen Verfahren ein repräsentativer Gläubigerausschuss, bestehend aus fünf Gläubigern, bestellt, der fortlaufend über das Verfahren informiert wurde und als „verlängerter Arm der Gläubigergesamtheit“ aktiv auf das Verfahren Einfluss nehmen konnte. Schließlich wurde im vorläufigen Verfahren dem Unternehmen ein gerichtlich bestellter vorläufiger Sachwalter zur Verfügung gestellt. Dieser hatte lediglich eine Überwachungsfunktion und stand sämtlichen Beteiligten ebenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung.
Nach Eröffnung des Hauptverfahrens in Eigenverwaltung konnten die Gläubiger ihre Altforderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Gleichzeitig wurde ein Insolvenzplan erstellt und mit den Gläubigern verhandelt. Dadurch konnten alle Gläubiger bestmöglich befriedigt werden. Der Insolvenzplan, der von den Gläubigern letztendlich einstimmig im Rahmen eines vom Gericht bestimmten Erörterungs- und Abstimmungstermins angenommen wurde, ermöglichte dem Unternehmen gleichzeitig einen finanziellen Neustart. Das Besondere an dem hier in kürzester Zeit erfolgreich durchgeführten Eigenverwaltungsverfahren ist, dass das Unternehmen von der Antragstellung bis zur Aufhebung des Verfahrens durchgängig die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis innehatte und die operative und bilanzielle Sanierung auf diese Weise nach den eigenen Vorstellungen, beraten durch Buchalik Brömmekamp, durchführen konnte.
Eine Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren, die bereits unmittelbar nach Stellung des Antrages vom Gericht angeordnet werden kann, hat der Gesetzgeber mit dem ESUG (dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) im Jahr 2012 neu eingeführt. Buchalik Brömmekamp berät jährlich bis zu 30 Unternehmen nach dem neuen Insolvenzrecht.
Während des Verfahrens wurden die nachfolgenden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt:
- Insolvenzgeldvorfinanzierung für den Zeitraum von September bis einschließlich November 2015
- Vollständige Übertragung der Gesellschafteranteile an die Geschäftsführerin Kirstin Düzel
- Einstellung eines kaufmännischen Leiters zum 1. Januar 2016 zur Entlastung der Geschäftsführer-Gesellschafterin
- Weitere konsequente Umsetzung notwendiger Personalmaßnahmen
- Einführung einer Tagesmeldung und einer wöchentlichen Liquiditätsplanung
- Abstimmung mit den Hauptauftraggebern zur Vereinbarung von Grundpauschalen in den Rahmenverträgen
- Mitarbeiterbefragung und Workshop mit den leitenden Angestellten sowie mit der Geschäftsführung zur Ermittlung etwaiger Sanierungsansätze