Anwalt für Insolvenzverwalter: Umfassende Beratung und Vertretung im insolvenznahen Arbeitsrecht und Sozialrecht

In der herausfordernden Phase eines Insolvenzverfahrens bietet unsere Rechtsanwaltskanzlei spezialisierte Unterstützung für Insolvenzverwalter, um arbeits- und sozialrechtliche Fragen effektiv zu adressieren.

Im Zuge der Durchführung eines Insolvenzverfahrens treten fast immer auch Fragen auf, welche die Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer des in die Krise geratenen Unternehmens und damit das Arbeitsrecht und das Sozialrecht im Insolvenzverfahren betreffen.

Hierzu zählen vor allem komplexe Fragestellungen zum Insolvenzgeld und dessen Vorfinanzierung, zu Betriebsvereinbarungen, zur Kurzarbeit, zur Umsetzung von Personalmaßnahmen und auch zur Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten.

Im Folgenden beschreiben wir die wesentlichen Themenfelder und erläutern insbesondere, inwieweit wir den beauftragten Insolvenzverwalter kompetent begleiten, kooperativ unterstützen und auch fachlich entlasten können.

  1. Insolvenzgeldvorfinanzierung im Insolvenzverfahren

Im Rahmen der Vorfinanzierung von Insolvenzgeld sind zahlreiche arbeitsrechtliche Themen zu prüfen sowie geeignete Maßnahmen zu entwickeln und zu ergreifen. Unsere Begleitung des Insolvenzverwalters umfasst alle in Betracht kommenden Bereiche:

  • Wir bereiten die Insolvenzgeldvorfinanzierung vor.
  • Wir übernehmen die Kommunikation mit der Agentur für Arbeit, der vorfinanzierenden Bank, dem Insolvenzgelddienstleister und der Abrechnungsstelle im Unternehmen oder dem Steuerberaterbüro und führen diese zusammen.
  • Wir prüfen sämtliche Vertragsunterlagen zur Insolvenzgeldvorfinanzierung als auch die arbeits- und tarifvertraglichen Ansprüche der Arbeitnehmer hinsichtlich ihrer Insolvenzgeldfähigkeit. Strittige Sachverhalte stimmen wir mit der Agentur für Arbeit ab.

Aufgrund der Vielzahl der von uns begleiteten Insolvenzverfahren verfügen wir sowohl auf Bankenseite als auch bei den Insolvenzgelddienstleistern über ein gutes Netzwerk, welches wir gerne zum Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens einbringen.

Letztlich sorgen wir, sofern gewünscht, auf einer Belegschaftsversammlung für eine hohe Akzeptanz der Insolvenzgeldvorfinanzierung: Wir erklären den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Insolvenzgeldvorfinanzierung und regeln den gesamten Ablauf von der Unterzeichnung der Ankauferklärung bis zur Auszahlung. Sollte es nötig werden, die Verfahrenseröffnung zu verschieben, initiieren wir das sog. Rollieren und ermöglichen diesbezüglich einen reibungslosen Ablauf.

2. Betriebsvereinbarungen im Insolvenzverfahren

Schon in einem frühen Stadium des Insolvenzverfahrens kann es nötig sein, mit dem Betriebsrat abändernde Betriebsvereinbarungen abzuschließen, so z. B., wenn Arbeitszeitkonten im Betrieb eingerichtet sind.

Insolvenzrechtlich wären Arbeitszeitkontoguthaben bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Geld umzurechnen und als Insolvenzforderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Dieser Umstand würde es erschweren, Arbeitnehmer zu überobligatorischer Arbeit zu motivieren. Hierdurch würde aber letztlich ein wichtiger Zweck des Insolvenzgeldes − hohe Produktivität bei gleichzeitigem Entfall der Entgeltlast − verfehlt.

Um die Arbeitnehmer aber einerseits zu motivieren, auch im vorläufigen Insolvenzverfahren Überstunden abzuleisten, und sie andererseits vor dem skizzierten Schaden zu bewahren, muss frühzeitig eine Betriebsvereinbarung zur Suspendierung der Arbeitszeitkonten mit dem Betriebsrat verhandelt und abgeschlossen werden. Gerne nehmen wir das für Sie in die Hand.

3. Kurzarbeit im Insolvenzverfahren

Auch im vorläufigen Insolvenzverfahren kann es wirtschaftlich Sinn ergeben, während des Insolvenzgeldbezuges Kurzarbeit unter Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld anzuordnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Monate des Insolvenzgeldbezuges wegen fehlender Produktivität nur ungenügend genutzt werden können.

Da das Kurzarbeitergeld normalerweise durch das Unternehmen vorfinanziert wird, dies im vorläufigen Insolvenzverfahren aber schlichtweg nicht möglich ist, kommt häufig eine Vorfinanzierung des Kurzarbeitergeldes, ähnlich der Insolvenzgeldvorfinanzierung, in Betracht.

Das diesbezügliche Verfahren steuern wir gerne ein und stimmen dies mit den involvierten Stellen, insbesondere der Agentur für Arbeit, der Bank und dem Abrechnungsdienstleister, ab.

4. Umsetzung von Personalmaßnahmen im Insolvenzverfahren

Ob Betriebsstilllegung, Betriebsfortführung oder übertragende Sanierung, nur selten kommt ein Insolvenzverfahren ohne einen Personalabbau aus. Unser Leistungsspektrum umfasst hier insbesondere folgende Aufgaben:

  • Wir beraten (vorläufige) Insolvenzverwalter bezüglich der vorzunehmenden Maßnahmen.
  • Wir bereiten die Maßnahmen gemeinsam mit den konzeptionell Wirkenden vor.
  • Wir führen mit den Betriebsräten die Verhandlungen zu Interessenausgleich und Sozialplan und richten Transfergesellschaften ein.
  • Wir begleiten Investorenprozesse, insbesondere hinsichtlich der Umsetzung von Erwerberkonzepten, und finalisieren Betriebsübergänge.
  • Aufgrund unserer sozialrechtlichen Expertise führen wir mit betroffenen Arbeitnehmern Gespräche und Verhandlungen zu Vorruhestandsregelungen.
  • Kommt es zu Freistellungen und Kündigungen, bereiten wir diese vor, erstellen Muster, stimmen diese mit den Personalverantwortlichen ab, führen sowohl die Betriebsratsanhörung als auch die Konsultation des Betriebsrats durch, fertigen die Massenentlassungsanzeige an, stimmen diese mit der Agentur für Arbeit ab und geben diese letztlich, wenn gewünscht, auch persönlich beim dort zuständigen Sachbearbeiter gegen Unterzeichnung einer Empfangsbestätigung ab.

Sämtliche beim Ausspruch von Kündigungen vorgegebene Verfahren werden von uns begleitet, so auch die Einholung der Zustimmung zur Kündigung von Arbeitnehmern mit einem besonderen Kündigungsschutz wegen Schwerbehinderung, Mutterschutz oder Elternzeit.

5. Vertretung vor den Arbeitsgerichten im Insolvenzverfahren

Als prozesserfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir den Insolvenzverwalter beim Arbeitsgericht bei jedwedem Rechtsstreit, insbesondere auch bei Kündigungsschutzprozessen, die auf einen von uns begleiteten Personalabbau folgen.

6. Fazit

Infolge der Begleitung von mehr als 200 Insolvenzverfahren verfügen wir als Anwalt über eine besondere Expertise im Insolvenzarbeitsrecht und dem insolvenznahen Sozialrecht. Wir begleiten den (vorläufigen) Insolvenzverwalter in jedem Verfahrensstadium, ob im Insolvenzeröffnungsverfahren oder im eröffneten Insolvenzverfahren. Unsere Rechtsanwälte beraten bei allen Themenstellungen: zum Insolvenzgeld und dessen Vorfinanzierung, zu Betriebsvereinbarungen, zur Kurzarbeit, zur Umsetzung von Personalmaßnahmen und auch zur Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten. Hierbei verstehen wir uns als Teil des Teams des Insolvenzverwalters und arbeiten eng mit dem Insolvenzverwalter zusammen. Mit unserer Beauftragung entledigt sich der Insolvenzverwalter aller arbeits- und sozialrechtlichen Themen, von A bis Z.

7. Fragen und Kontakt

Sie haben Fragen oder benötigen Erläuterungen? Ob telefonisch, bei uns vor Ort oder per Video-Call: Rufen Sie uns gerne an, schreiben Sie uns eine E‑Mail oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren! Das Erstgespräch ist selbstverständlich kostenlos.

Ihre Ansprechpartner

Michael Kothes

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
T +49 211 828977-200
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