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Minijob 2026: Neue Verdienstgrenzen und Rentenoptionen – das müssen Arbeitgeber beachten
Ab dem 20. November 2026 gelten die deutlich strengeren Anforderungen verbindlich. Für die Kreditinstitute besteht Handlungsbedarf, da grundlegende Änderungen an Produkten, Prozessen und der Dokumentation erforderlich sind.
Bürgschaft bei GmbH-Insolvenz
Ab dem 20. November 2026 gelten die deutlich strengeren Anforderungen verbindlich. Für die Kreditinstitute besteht Handlungsbedarf, da grundlegende Änderungen an Produkten, Prozessen und der Dokumentation erforderlich sind.
Bundesarbeitsgericht: Keine Inflationsanpassung für Commerzbank-Betriebsrentner
Nachdem das BAG bereits die Klagen mehrerer Betriebsrentner der Commerzbank abgewiesen hatte, liegen nun die Entscheidungsgründe vor. Das Urteil wirft grundsätzliche Fragen auf. Rechtsanwalt Volkan Ulukaya, Fachanwalt für Arbeitsrecht, beleuchtet das Thema.
Neues Verbraucherkreditrecht ab November 2026: Mehr Pflichten, klarere Anforderungen
Ab dem 20. November 2026 gelten die deutlich strengeren Anforderungen verbindlich. Für die Kreditinstitute besteht Handlungsbedarf, da grundlegende Änderungen an Produkten, Prozessen und der Dokumentation erforderlich sind.
Das StaRUG in der Praxis: Ein komplexer Rahmen mit ungeklärten Rechtsfragen und Fallstricken
Das StaRUG hat sich als Instrument der präventiven Restrukturierung etabliert. Mit der wachsenden praktischen Bedeutung treten jedoch auch Unsicherheiten, formale Risiken und unterschiedliche gerichtliche Maßstäbe deutlicher hervor.
Insolvenzeröffnungsverfahren: Können auch „Nichtgläubiger“ Mitglied im vorläufigen Gläubigerausschuss werden?
Bereits im Insolvenzeröffnungsverfahren spielt der vorläufige Gläubigerausschuss eine zentrale Rolle. Umso relevanter ist daher die Frage, wer diesem Gremium angehören darf. Können auch Personen ohne Gläubigerstellung („Nichtgläubiger“) Mitglied werden?
JUVE-Auszeichnung 2025/2026: BBR ist Top-Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenzverfahren
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte wurde von der JUVE erneut als TOP-Wirtschaftskanzlei im Rechtsgebiet „Insolvenzverfahren“ ausgezeichnet: Das JUVE Handbuch 2025/2026 zeichnet u. a. Kanzleien und Anwältinnen und Anwälte aus, die überregional über eine hohe Expertise im jeweiligen Fachgebiet verfügen.
Arbeitskreis Krisenfrüherkennung (AK-KFE) gegründet
Mit der Gründung des Arbeitskreises Krisenfrüherkennung (AK-KFE) wird ein wichtiger Schritt unternommen, um die frühzeitige Erkennung unternehmerischer Krisen stärker in Wissenschaft und Praxis zu verankern. Zu den Gründungsmitgliedern des Arbeitskreises gehört auch Dr. Utz Brömmekamp, Geschäftsführer und Partner unserer Kanzlei.

