Branche: Produktion von Betriebs- und Ladeneinrichtungen
Standort: 1 Werk in der Nähe von Gummersbach
Jahr: 2010
Mitarbeiter: 220
Umsatz: 37 Mio. €
Otto Kind AG
Über die Zusammenarbeit
„Die Otto Kind AG befand sich Mitte 2010 in einer wirtschaftlich äußerst schwierigen Situation. Die Insolvenz war aus Sicht des Vorstandes praktisch nicht mehr auszuschließen. Die seinerzeit beratende Unternehmensberatungsgesellschaft vertrat jedoch die Auffassung, dass trotz erheblicher überfälliger Lieferantenverbindlichkeiten der Sanierungsweg weiter beschritten werden sollte. In mehreren Gesprächen konnte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte (vormals bb [sozietät]) Gesellschafter und Vorstand davon überzeugen, den Weg durch die Planinsolvenz in Eigenverwaltung zu gehen. Wir haben dadurch nicht nur Haftungsrisiken vermieden und Rechtssicherheit erlangt, sondern es ist in beeindruckender Weise gelungen, die Otto Kind AG bilanziell und später mit der Unterstützung der Unternehemensberatung plenovia (vormals mbb [consult]) auch operativ zu restrukturieren. Mittlerweile ist ein Investor im Wege einer Kapitalerhöhung in das Unternehmen eingetreten und stellt zusammen mit dem Vorstand die Zukunft des Unternehmens sicher. Ohne den Weg der Planinsolvenz in Eigenverwaltung hätten wir diesen Weg nur schaffen können, wenn wir erhebliche finanzielle Mittel eingesetzt hätten, um die Otto Kind AG zu sanieren. Diese Mittel standen uns jedoch nicht zur Verfügung “.
Dr. Peter Dauben, Vorstand der Otto Kind AG
„Buchalik Bröemmekamp Rechtsanwälten (vormals bb [sozietät]) ist es gelungen, Aufsichtsrat und Gesellschafter von der Sanierung der Otto Kind AG im Wege der Planinsolvenz in Eigenverwaltung zu überzeugen. Trotz erheblicher Skepsis zu Beginn des Verfahrens sind wir den vorgeschlagenen Weg mitgegangen. Aus heutiger Sicht war dies die absolut richtige Entscheidung. Nur so ist es gelungen, das Überleben der Otto Kind AG sicherzustellen und den Gesellschaftern einen wesentlichen und nunmehr werthaltigen Teil der Anteile zu erhalten. Die Begleitung durch Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte (vormals bb [sozietät]) und die Unternehmensberatung plenovia (vormals mbb [consult]) im operativen Bereich war absolut zielführend und überzeugend. Wäre die Entscheidung nochmals zu treffen, würden wir genauso wieder entscheiden“.
Dr. Hartmut Jaeger, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Otto Kind AG
Ausgangssituation
Eine angespannte Liquiditätssituation und Sonderaufwendungen belasteten das operative Geschäft.
Aufgrund negativer Ergebnisse in den Jahren 2008 und 2009 und einer kritischen finanziellen Lage mit verändertem Zahlungsverhalten gegenüber Lieferanten beauftragte die Otto Kind AG Anfang 2010 eine Unternehmensberatung mit der Erstellung eines Sanierungsgutachtens. Neben Kostensenkungs- und Ergebnisverbesserungsmaßnahmen sah das Gutachten Stundungsvereinbarungen mit den Lieferanten und Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes durch die Kreditversicherer zur Deckung der Finanzierungslücke vor.
Im Mai 2010 kam es jedoch wegen überfälliger Forderungen zu Lieferstopps, die aufgrund von Materialmangel zu einem weiteren Umsatzrückgang führten. Aufgrund dessen wurde die Planung für die Monate Mai/Juni deutlich verfehlt. Zwar konnten mit den wesentlichen Lieferanten Stundungsvereinbarungen getroffen werden, die jedoch alle Vorkassebezahlung für weitere Lieferungen vorsahen. Durch diese Umstellung verlängerte sich die Lieferzeit bei einigen Lieferanten um zwei bis sechs Tage, was wiederum die Produktion und Auslieferung an die Kunden verzögerte. In der Folge waren wegen der daraus resultierenden eingeschränkten Liefertermintreue weitere Umsatzverluste unvermeidbar.
Ein Finanzinvestor war an der Übernahme der Mehrheit der Anteile mit Zuführung von Eigenkapital interessiert – allerdings mit der Maßgabe, dass die Gesellschafter 100% ihrer Anteile für 1 € gegen einen Besserungsschein abgeben sollten. Erste Erkenntnisse eines Quickchecks durch die mbb [consult] ergaben, dass aufgrund der bereits eingetretenen Umsatzverfehlungen die von der externen Beratungsgesellschaft erstellte Liquiditätsplanung unrealistisch geworden war. Ohne erhebliche Liquiditätszufuhr im siebenstelligen Bereich war eine kurzfristige Insolvenzantragstellung unvermeidbar.
Lösung
Am 07.07.2010 fand ein erstes Gespräch mit dem Vorstand der Otto Kind AG statt.
Die bb [sozietät] Buchalik Brömmekamp erstellte innerhalb weniger Tage ein Insolvenzkonzept mit einer detaillierten Planrechnung. Parallel dazu überprüfte die mbb [consult] die vorliegende Ergebnis- und Liquiditätsplanung, validierte die bereits ermittelten und identifizierte neue Restrukturierungspotentiale. Auf dieser Basis konnten Vorstand und Gesellschafter davon überzeugt werden, den Weg durch die Planinsolvenz mit zu gehen.
Bereits am 30.07.2010 wurde auf der Basis dieses Konzeptes Insolvenzantrag verbunden mit dem Antrag auf Eigenverwaltung beim Amtsgericht Köln gestellt. Schon im Vorfeld wurde ein erfahrener Insolvenzexperte und Rechtsanwalt der bb [sozietät] Buchalik Brömmekamp zum Restrukturierungsvorstand berufen. Vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtanwalt Norbert Weber aus Wuppertal.
Unmittelbar nach Antragstellung begann die mbb [consult] mit Rückendeckung des vorläufigen Insolvenzverwalters ein Konzept zur operativen Restrukturierung zu erstellen. Mit der Umsetzung wurde sofort begonnen. Parallel dazu erarbeitete die bb [sozietät] Buchalik Brömmekamp den Insolvenzplan. Mit der professionellen Unterstützung des vorläufigen Verwalters und seiner umsichtigen Vorgehensweise konnten auch die anfänglich skeptischen Banken, die mit dem Verfahren noch nicht vertraut waren und die ursprüngliche Investorenlösung vorgezogen hätten, von unserem Konzept überzeugt werden.
Am 16.09.2010 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet. 95% der stimmberechtigten Gläubiger nahmen den Insolvenzplan am 15.12.2010 an.
Aufgrund der durch die Insolvenz geschaffenen wesentlich besseren Rahmenbedingungen bewarben sich bei der schon während des Antragsverfahrens eingeleiteten Investorensuche eine Vielzahl von Interessenten um einen Einstieg bei der Otto Kind AG. Vor Antragstellung stand hierfür lediglich ein einziger Finanzinvestor zur Verfügung.
Den Zuschlag erhielt letztlich die Zech Group, weil sie nach Einschätzung aller Beteiligten, auch der Arbeitnehmer, das überzeugendste Zukunftskonzept vorweisen konnte. Der Einstieg erfolgte im Wege einer Kapitalerhöhung in das plansanierte Unternehmen. Ein wesentlicher Teil der Gesellschaftsanteile verblieb bei den Altgesellschaftern.
Zwischenzeitlich agiert die Otto Kind AG mit einer beeindruckenden Eigenkapitalquote von 54% und einer guten Liquiditätsausstattung wieder erfolgreich im Markt. Die mbb [consult] begleitet – auch auf Wunsch des Investors – die Umsetzung der operativen Restrukturierungsmaßnahmen, insbesondere in den Bereichen Einkauf und Produktion.
KIND Ladeneinrichtung
KIND Betriebseinrichtung