Wer­de­gang

Rechts­an­walt seit 1997
Fach­an­walt für Arbeits­recht seit 2002
Stu­di­um der Rechts­wis­sen­schaf­ten, Uni­ver­si­tä­ten Müns­ter und Freiburg
Wahl­sta­ti­on (Refe­ren­da­ri­at) in Pasa­de­na / Cali­for­nia (USA)
Jahr­gang 1969

1997 bis 1999
Syn­di­kus­an­walt beim Arbeit­ge­ber­ver­band (Hes­sen Metall) sowie bei des­sen Mit­glieds­un­ter­neh­men Arcor AG & Co. KG (heu­te Voda­fone), Frank­furt a.M.
2000 bis 2004
Rechts­an­walt bei Luther Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH, Düsseldorf
2004 bis 2005
Rechts­an­walt bei PPR & Part­ner (Rechts­an­wäl­te, Wirt­schafts­prü­fer, Steu­er­be­ra­ter), Düsseldorf
seit 2005
Rechts­an­walt bei Buch­a­lik Bröm­me­kamp Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH, Düsseldorf
seit 2021
Part­ner bei Buch­a­lik Bröm­me­kamp Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH, Düsseldorf

Im Inter­view

Rechts­an­walt Jür­gen Bödi­ger ist Fach­an­walt für Arbeits­recht. Wir stell­ten ihm 10 Fra­gen rund um sein Fach­ge­biet.

Ich bin 1997 nach dem Refe­ren­da­ri­at bei der Bun­des­ver­ei­ni­gung der Deut­schen Arbeit-geber­ver­bän­de (BDA) in einen Geschäfts-füh­rer-Nach­wuchs­lehr­gang ein­ge­stie­gen. Dort kam ich inten­siv mit dem Arbeits‑, Tarif- und Betriebs­ver­fas­sungs­recht in Berüh­rung. Nach drei Jah­ren bei den Ver­bän­den wech­sel­te ich dann in die Anwalt­schaft und habe dort­hin mei­ne Affi­ni­tät zum Arbeits­recht mit­ge­nom­men. Im Jahr 2002 bin ich dann Fach­an­walt für Arbeits­recht geworden.

Im kol­lek­ti­ven Arbeits­recht ver­han­de­le und prü­fe ich im Wesent­li­chen Betriebs­ver­ein­ba­run­gen und Haus­ta­rif­ver­trä­ge. Im Indi­vi­du­al­ar­beits­recht befas­se ich mich pri­mär mit der Gestal­tung von Arbeits­ver­trä­gen und deren Been­di­gung. Im Pro­zess­recht wer­den die genann­ten Gebie­te strei­tig vor Gericht aus­ge­tra­gen und ver­han­delt, wobei das Ergeb­nis natür­lich auch eine güt­li­che Eini­gung sein kann.

Ich wür­de sagen, es gibt bei mir zwei par­al­le­le Schwer­punk­te: Der eine ist die Gestal­tung von kol­lek­ti­ven Arbeits­be­din­gun­gen im Betrieb, also die Bezie­hung zwi­schen Betriebs­rat und Arbeit­ge­ber, z. B. in Bezug auf Arbeits­zeit, Lohn­ge­stal­tung oder Ord­nung im Betrieb. Der ande­re Schwer­punkt ist das Insol­venz­ar­beits­recht. Hier muss – meist unter hohem Zeit­druck – Insol­venz­geld vor­fi­nan­ziert und Per­so­nal ent­las­sen wer­den. Wei­ter­hin müs­sen Trans­fer­ge­sell­schaf­ten ein­ge­rich­tet, Arbeits­be­din­gun­gen ange­passt oder Betrie­be im Rah­men einer über­tra­gen­den Sanie­rung ver­äu­ßert wer­den. Die Kunst besteht also einer­seits dar­in, dass ver­schie­de­ne Rechts­ge­bie­te in Ein­klang gebracht, ander­seits aber auch die Inter­es­sen aller „Spie­ler“, z. B. Unter­neh­mer, Sach­wal­ter, Insol­venz­ge­richt, Arbeit­neh­mer­ver­tre­ter, Arbeits­agen­tur und mög­li­cher Erwer­ber, best­mög­lich har­mo­ni­siert wer­den. Das for­dert mich als Fach­an­walt für Arbeits­recht natür­lich heraus.

Der­zeit befas­se ich mich mit Fra­gen von betrieb­li­cher Alters­ver­sor­gung und den Rech­ten und Pflich­ten des Pen­si­ons-Siche­rungs-Ver­eins nach dem BetrAVG, also dem Gesetz zur Ver­bes­se­rung der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge. Hier geht es um die Fra­ge, auf wel­ches Ver­mö­gen der PSV, der ja die Betriebs­ren­ten und unver­fall­ba­ren Anwart­schaf­ten auf betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung im Insol­venz­ver­fah­ren sichert, im Umfeld des insol­ven­ten Unter­neh­mens auf des­sen Ver­mö­gen zugrei­fen kann. Ich behaup­te mal, dass sich auf die­sem Gebiet weni­ge Anwäl­te aus­ken­nen, das ist eher eine Spezialmaterie.

Als Arbeits­recht­ler bekommt man schon manch­mal den Unmut von Unter­neh­mern zu spü­ren, weil das Arbeits­recht so kom­pli­ziert sei und zuge­ge­be­ner­ma­ßen die unter­neh­me­ri­sche Frei­heit bis­wei­len nicht uner­heb­lich ein­schrän­ke. Ich sage dann immer, dass ich als Anwalt weder die Gesetz­ge­bung noch die Recht­spre­chung ver­ant­wor­te, son­dern die Auf­ga­be habe, den Man­dan­ten durch die The­men zu manö­vrie­ren und sei­ne Inter­es­sen dabei best­mög­lich zu ver­tre­ten. Auf der ande­ren Sei­te, wenn ich Arbeit­neh­mer ver­tre­te und wir zu guten Ergeb­nis­sen für den Arbeit­neh­mer kom­men, spürt man bis­wei­len ech­te Dank­bar­keit, also ech­te posi­ti­ve Erfah­run­gen. Es geht ja im Arbeits­recht für die Betrof­fe­nen manch­mal wirk­lich um ihre Existenz.

Das fällt mir schwer. Da ich nahe­zu alle Facet­ten des Arbeits­rechts seit mitt­ler­wei­le 25 Jah­ren bear­bei­te, kom­men die Man­dan­ten aus ver­schie­de­nen Rich­tun­gen, von Per­so­nal­lei­tern über Geschäfts­füh­rer oder Vor­stän­de, Insol­venz­ver­wal­ter, Betriebs­rä­te oder indi­vi­du­el­le Arbeit­neh­mer, die Pro­ble­me mit ihrem Arbeit­ge­ber haben.

Erfah­rung und Schnel­lig­keit. Zunächst ein­mal ist das Arbeits­recht viel „case law“, d. h. man muss unheim­lich viel Recht­spre­chung ken­nen, um zu wis­sen „wie der Hase läuft“. Ander­seits geht es im Arbeits­recht nicht immer nur um recht­li­che The­men, son­dern auch viel um Tak­tik, das ist manch­mal wie Schach spie­len. Das lernt man nur, wenn man sich lan­ge und inten­siv mit den arbeits­recht­li­chen The­men aus­ein­an­der­setzt. Als Fach­an­walt habe ich mir auch in dem Umfeld ein Netz­werk geschaf­fen, das ich kon­tak­tie­ren kann, um den Fall bes­ser bear­bei­ten zu kön­nen, z. B. Behör­den­ver­tre­ter, Rich­ter oder ande­re Fach­kol­le­gin­nen oder ‑kol­le­gen.

Auf jeden Fall. Dies ist ein Rechts­ge­biet, das so gut wie nie lang­wei­lig ist. Sie müs­sen hier immer am Ball blei­ben, weil es sich stän­dig wandelt.

Ich bin ehr­lich gesagt ein Zei­tungs­jun­kie. Ich lie­be es, gute Tages­zei­tun­gen aus­gie­big zu lesen.

Eigent­lich soll­ten das ja bes­ser ande­re beur­tei­len. Aber wenn Sie mich fra­gen, ist es viel­leicht Aus­dau­er und Bestän­dig­keit, wenn man das als Talent bezeich­nen kann. Viel­leicht hat das auch mit mei­ner west­fä­li­schen Her­kunft zu tun, die ich hier im Rhein­land bewahrt habe.

Sie möch­ten mehr über unse­re wirt­schafts­recht­li­chen Bera­tungs­fel­der sowie die Fach­be­rei­che und Bera­tungs­schwer­punk­te unse­rer Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wäl­te erfahren?

Zur Inter­view-Über­sicht

Schwer­punk­te

Arbeits­recht- gesam­tes indi­vi­du­el­les und kol­lek­ti­ves Arbeits­recht, Insol­venz­ar­beits­recht sowie M&A‑bezogenes Arbeits­recht, z.B.:

  • Abschluss, Ände­rung und Auf­he­bung von Arbeits- und Dienst­ver­trä­gen (einschl. Geschäfts­füh­rer und Vorstände)
  • Kün­di­gungs­schutz, Abfindungen
  • Varia­ble Vergütungsmodelle
  • Inter­es­sen­aus­gleichs­ver­ein­ba­run­gen und Sozialpläne
  • Betriebs­ver­fas­sungs­recht, Betriebs­ver­ein­ba­run­gen, Einigungsstellenverfahren
  • Tarif­ver­trags­recht
  • Trans­fer­ge­sell­schaf­ten
  • Betriebs­über­gang (§ 613a BGB), Über­tra­gen­de Sanierung
  • Betrieb­li­che Altersversorgung
  • Due Dili­gence

M&A / Transaktionen

Sozi­al­ver­si­che­rungs­recht

  • Arbeits­för­de­rungs­recht (SGB III)
  • Alters­teil­zeit

Han­dels­ver­tre­ter­recht

  • Ver­trags­ge­stal­tung
  • Aus­gleichs­an­spruch (§ 89b HGB)

Pro­zess­füh­rung

Bewer­tun­gen

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Ver­öf­fent­li­chun­gen

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