Jürgen Bödiger

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Werdegang

Rechtsanwalt seit 1997
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2002
Studium der Rechtswissenschaften, Universitäten Münster und Freiburg
Wahlstation (Referendariat) in Pasadena / California (USA)
Jahrgang 1969

1997 bis 1999
Syndikusanwalt beim Arbeitgeberverband (Hessen Metall) sowie bei dessen Mitgliedsunternehmen Arcor AG & Co. KG (heute Vodafone), Frankfurt a.M.
2000 bis 2004
Rechtsanwalt bei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf
2004 bis 2005
Rechtsanwalt bei PPR & Partner (Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater), Düsseldorf
seit 2005
Rechtsanwalt bei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf
seit 2021
Partner bei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf

Im Interview

Rechtsanwalt Jürgen Bödiger ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wir stellten ihm 10 Fragen rund um sein Fachgebiet.

Ich bin 1997 nach dem Referendariat bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeit-geberverbände (BDA) in einen Geschäfts-führer-Nachwuchslehrgang eingestiegen. Dort kam ich intensiv mit dem Arbeits-, Tarif- und Betriebsverfassungsrecht in Berührung. Nach drei Jahren bei den Verbänden wechselte ich dann in die Anwaltschaft und habe dorthin meine Affinität zum Arbeitsrecht mitgenommen. Im Jahr 2002 bin ich dann Fachanwalt für Arbeitsrecht geworden.

Im kollektiven Arbeitsrecht verhandele und prüfe ich im Wesentlichen Betriebsvereinbarungen und Haustarifverträge. Im Individualarbeitsrecht befasse ich mich primär mit der Gestaltung von Arbeitsverträgen und deren Beendigung. Im Prozessrecht werden die genannten Gebiete streitig vor Gericht ausgetragen und verhandelt, wobei das Ergebnis natürlich auch eine gütliche Einigung sein kann.

Ich würde sagen, es gibt bei mir zwei parallele Schwerpunkte: Der eine ist die Gestaltung von kollektiven Arbeitsbedingungen im Betrieb, also die Beziehung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, z. B. in Bezug auf Arbeitszeit, Lohngestaltung oder Ordnung im Betrieb. Der andere Schwerpunkt ist das Insolvenzarbeitsrecht. Hier muss – meist unter hohem Zeitdruck – Insolvenzgeld vorfinanziert und Personal entlassen werden. Weiterhin müssen Transfergesellschaften eingerichtet, Arbeitsbedingungen angepasst oder Betriebe im Rahmen einer übertragenden Sanierung veräußert werden. Die Kunst besteht also einerseits darin, dass verschiedene Rechtsgebiete in Einklang gebracht, anderseits aber auch die Interessen aller „Spieler“, z. B. Unternehmer, Sachwalter, Insolvenzgericht, Arbeitnehmervertreter, Arbeitsagentur und möglicher Erwerber, bestmöglich harmonisiert werden. Das fordert mich als Fachanwalt für Arbeitsrecht natürlich heraus.

Derzeit befasse ich mich mit Fragen von betrieblicher Altersversorgung und den Rechten und Pflichten des Pensions-Sicherungs-Vereins nach dem BetrAVG, also dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge. Hier geht es um die Frage, auf welches Vermögen der PSV, der ja die Betriebsrenten und unverfallbaren Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung im Insolvenzverfahren sichert, im Umfeld des insolventen Unternehmens auf dessen Vermögen zugreifen kann. Ich behaupte mal, dass sich auf diesem Gebiet wenige Anwälte auskennen, das ist eher eine Spezialmaterie.

Als Arbeitsrechtler bekommt man schon manchmal den Unmut von Unternehmern zu spüren, weil das Arbeitsrecht so kompliziert sei und zugegebenermaßen die unternehmerische Freiheit bisweilen nicht unerheblich einschränke. Ich sage dann immer, dass ich als Anwalt weder die Gesetzgebung noch die Rechtsprechung verantworte, sondern die Aufgabe habe, den Mandanten durch die Themen zu manövrieren und seine Interessen dabei bestmöglich zu vertreten. Auf der anderen Seite, wenn ich Arbeitnehmer vertrete und wir zu guten Ergebnissen für den Arbeitnehmer kommen, spürt man bisweilen echte Dankbarkeit, also echte positive Erfahrungen. Es geht ja im Arbeitsrecht für die Betroffenen manchmal wirklich um ihre Existenz.

Das fällt mir schwer. Da ich nahezu alle Facetten des Arbeitsrechts seit mittlerweile 25 Jahren bearbeite, kommen die Mandanten aus verschiedenen Richtungen, von Personalleitern über Geschäftsführer oder Vorstände, Insolvenzverwalter, Betriebsräte oder individuelle Arbeitnehmer, die Probleme mit ihrem Arbeitgeber haben.

Erfahrung und Schnelligkeit. Zunächst einmal ist das Arbeitsrecht viel „case law“, d. h. man muss unheimlich viel Rechtsprechung kennen, um zu wissen „wie der Hase läuft“. Anderseits geht es im Arbeitsrecht nicht immer nur um rechtliche Themen, sondern auch viel um Taktik, das ist manchmal wie Schach spielen. Das lernt man nur, wenn man sich lange und intensiv mit den arbeitsrechtlichen Themen auseinandersetzt. Als Fachanwalt habe ich mir auch in dem Umfeld ein Netzwerk geschaffen, das ich kontaktieren kann, um den Fall besser bearbeiten zu können, z. B. Behördenvertreter, Richter oder andere Fachkolleginnen oder -kollegen.

Auf jeden Fall. Dies ist ein Rechtsgebiet, das so gut wie nie langweilig ist. Sie müssen hier immer am Ball bleiben, weil es sich ständig wandelt.

Ich bin ehrlich gesagt ein Zeitungsjunkie. Ich liebe es, gute Tageszeitungen ausgiebig zu lesen.

Eigentlich sollten das ja besser andere beurteilen. Aber wenn Sie mich fragen, ist es vielleicht Ausdauer und Beständigkeit, wenn man das als Talent bezeichnen kann. Vielleicht hat das auch mit meiner westfälischen Herkunft zu tun, die ich hier im Rheinland bewahrt habe.

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Schwerpunkte

Arbeitsrecht- gesamtes individuelles und kollektives Arbeitsrecht, Insolvenzarbeitsrecht sowie M&A-bezogenes Arbeitsrecht, z.B.:

  • Abschluss, Änderung und Aufhebung von Arbeits- und Dienstverträgen (einschl. Geschäftsführer und Vorstände)
  • Kündigungsschutz, Abfindungen
  • Variable Vergütungsmodelle
  • Interessenausgleichsvereinbarungen und Sozialpläne
  • Betriebsverfassungsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einigungsstellenverfahren
  • Tarifvertragsrecht
  • Transfergesellschaften
  • Betriebsübergang (§ 613a BGB), Übertragende Sanierung
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Due Diligence

M&A / Transaktionen

Sozialversicherungsrecht

  • Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
  • Altersteilzeit

Handelsvertreterrecht

  • Vertragsgestaltung
  • Ausgleichsanspruch (§ 89b HGB)

Prozessführung

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