Dr. Jasper Stahlschmidt

Geschäftsführer, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

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Werdegang

Rechtsanwalt seit 2004
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht seit 2012
Studium der Rechtswissenschaften, Universität Regensburg
Jahrgang 1975

2004 bis 2009
Rechtsanwalt / Insolvenzverwalter, Kanzlei Kebekus-Zimmermann, Düsseldorf
seit 2007

Referententätigkeit zum Thema Insolvenzrecht (Referent beim RWS Verlag bis 2011 zum Thema: Mitarbeiterschulung Insolvenzrecht;
Regelmäßige Referententätigkeit bei Seminaren des BV- ESUG)

seit 2008 
Tätigkeit als Insolvenzverwalter
2009 bis 2010
Rechtsanwalt / Insolvenzverwalter, Kanzlei Klaas & Kollegen, Krefeld
2010 bis 2012
Rechtsanwalt / Insolvenzverwalter, Kanzlei Siemon, Düsseldorf
seit 2012
Partner der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte Steuerberater (Düsseldorf, Frankfurt a.M., Berlin, Dresden, Stuttgart)
seit 2014
Geprüfter ESUG-Berater (Deutsches Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V. — DIAI)
seit 2017
Geschäftsführer der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
seit 2020

Zertifizierter Sanierungsmoderator und Restrukturierungsbeauftragter (Deutsches Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V. — DIAI)

StaRUG - Sanierungsmoderator & Restrukturierungsbeauftragter
Geprüfter ESUG-Berater
Bundesverband ESUG e. V.

Im Interview

Rechtsanwalt Dr. Jasper Stahlschmidt ist Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht. Wir stellten ihm 7 Fragen rund um sein Fachgebiet.

Das Insolvenzrecht, das weitestgehend Sanierungsrecht ist, bietet Unternehmen gute Werkzeuge und Hilfsmittel, um eine wirtschaftliche Krise zu meistern. Es reizt mich immer wieder, Unternehmer hierbei zu unterstützen.

Unsere Kanzlei hilft Unternehmen, wirtschaftliche Schwierigkeiten mithilfe des Sanierungsrechts zu überwinden. Da hierbei neben der rechtlichen auch die betriebswirtschaftliche Beratung gefragt ist, arbeitet man regelmäßig im Team zusammen. Hierbei ist neben der Teamfähigkeit auch Entscheidungsfreude, Stressresistenz und Kommunikationsstärke gefragt.

Für die betroffenen Unternehmer und Geschäftsführer ist ein Sanierungsverfahren absolutes Neuland und deswegen mit vielen Fragen und Ängsten verbunden. Insofern sehe ich einen großen Schwerpunkt meiner Arbeit darin, diese Ängste durch Kommunikation und Information zu nehmen. Im Sanierungsverfahren selbst muss man dann betroffene Geschäftspartner des Unternehmens vom eingeschlagenen Weg überzeugen. Dies kann nur durch Transparenz und Vertrauen gelingen.

Obwohl das Insolvenzrecht hervorragende Möglichkeiten bietet, Unternehmen zu sanieren, wird es bei vielen immer noch als „Tod des Kaufmanns“ wahrgenommen. Deswegen hat die Politik seit kurzem ein zusätzliches Sanierungsrecht geschaffen, das außerhalb der Insolvenz eingesetzt werden kann. Wir haben in den letzten Monaten bereits Erfahrungen mit diesem neuen Sanierungsrecht gemacht und Unternehmen bei diesem „neuen Weg“ begleitet. Diese neuen Herausforderungen erachte ich als sehr spannend.

Das Beratungsfeld des Sanierungsrechts ist geprägt von komplexen rechtlichen Fragestellungen, bei denen in kurzer Zeit Entscheidungen mit oftmals großen Auswirkungen getroffen werden müssen. Deswegen kann diese Situation nur durch einen im Fachgebiet versierten und erfahrenen Berater gemeistert werden. Der Fachanwalt für Insolvenzrecht, den man nur erlangt, wenn man eine Vielzahl von Sanierungsmandaten durchgeführt hat, steht für beides: Kompetenz und Erfahrung.

Ich würde mich jederzeit wieder für das Insolvenzrecht bzw. Sanierungsrecht entscheiden. Es ist mit nichts zu vergleichen, wenn nach einem oftmals schwierigen Prozess, bei dem das Unternehmen auf der Kippe stand, der Erhalt des Betriebes mitsamt seinen Mitarbeitern gelingt. Dieses Ergebnis ist nicht nur für den Unternehmer, sondern auch für die Mitarbeiter und die Geschäftspartner die beste Lösung.

Am besten kann ich bei zeitgenössischer Literatur entspannen. Zurzeit lese ich „Die Enkelin“ von Bernhard Schlink, nachdem ich „Homeland Elegien“ von Ayad Akhtar gelesen habe. Zwei absolut empfehlenswerte Romane.

Sie möchten mehr über unsere wirtschaftsrechtlichen Beratungsfelder sowie die Fachbereiche und Beratungsschwerpunkte unserer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erfahren?

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Schwerpunkte

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Rechtstipps

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Veröffentlichungen

Kommentierung zu AG Hannover: Gerichtliche Prüfung einer Restrukturierungsanzeige, in: EWiR 2023, 377-378

Kommentierung zu AG Hamburg: Gerichtliche Bestätigung eines Restrukturierungsplans nach StaRUG trotz fehlender Dreiviertel-Mehrheit in einer Gläubigergruppe, in: EWiR 2021, 440-442

Die Möglichkeiten des neuen Sanierungsrechts anhand eines Fallbeispiels, in: ZInsO 2021, 205

Kann der Schuldner selbst einen zulässigen Antrag auf Aufhebung der Planvorlagefrist nach § 270b InsO stellen?, in: ZInsO 2019, 932

Kommentierung zu OLG Düsseldorf: Zum Ausschluss der Deckungsanfechtung durch vorgehende Erklärung des vorläufigen Sachwalters, in: EWiR 2019, 247

Handbuch Restrukturierung in der Insolvenz, zusammen mit Herrn Carsten Schmidt: Verfahrensverlauf beim Insolvenzplan in der 3. Auflage, 2018,  Kübler (Hrs.)

Die Haftungsrisiken des Insolvenzverwalters im Lichte der BGH-Rechtsprechung zur Vergütung des gemeinsamen Vertreters – keine Bevorzugung einer Gläubigergruppe, in: ZInsO 2018, 2445

Der Insolvenzplan lebt! – Die Rechtsprechung der letzten Jahre zur gerichtlichen Vorprüfung des Insolvenzplans, in: ZInsO 2018, 494

Änderungen bei der Konzerninsolvenz in Eigenverwaltung durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen – Frischzellenkur auch für DAX-Unternehmen?, in: ZInsO 2017, 1010

Handbuch Restrukturierung in der Insolvenz, zusammen mit Herrn Carsten Schmidt: Verfahrensverlauf beim Insolvenzplan in der 2. Auflage, 2015,  Kübler (Hrs.)

Die neue richterliche Zuständigkeit bei Insolvenzplänen in Eigenverwaltung – ein Erfahrungsbericht, in: ZInsO 2014, 1144

Kommentierung zu OLG Naumburg: Schutzschirmverfahren, Masseverbindlichkeit, erschienen in: EWiR 2014, 597

Kommentierung zu AG Hamburg: Ablehnung der Eigenverwaltung bei zu Verzögerungen des Verfahrens führendem Verhalten des Schuldners, erschienen in: EWiR 2013, 591

Handbuch Restrukturierung in der Insolvenz, zusammen mit Herrn Carsten Schmidt: Verfahrensverlauf beim Insolvenzplan in der 1. Auflage, 2012,  Kübler (Hrs.)

Kommentierung zu BGH: Unzulässigkeit der Beschwerde des Schuldners gegen Verfahrenseröffnung nach Eigenantrag, erschienen in: EWiR 2012, 355

Die Schwierigkeiten eines (Ander-)kontos, in: NZI 2011, 272

Privatinsolvenz in Frage und Antwort, 2009, erschienen im DTV Verlag

Direktversicherungen und Rückdeckungsversicherungen in der Unternehmensinsolvenz, in: NZI 2006, 375

Die GbR in der Insolvenz, 2004, erschienen im Peter Lang Verlag