Gütestelle Rechtsanwalt Sascha Borowski

Will man das Ziel eines Güteverfahrens in wenigen Worten zusammenfassen, lautet diese verbreitet auch „Besser schlichten statt richten“. Denn mithilfe eines Güteverfahrens soll Konfliktparteien die Möglichkeit gegeben werden, eine für beide Seiten sinnvolle Lösung einer Streitigkeit außerhalb des Gerichts zu finden.

Aufgabe einer staatlich anerkannten Gütestelle ist somit die Durchführung eines solchen Güteverfahren. Im Vergleich zu einem gerichtlichen Klageverfahren bietet die Einschaltung einer Gütestelle den Parteien insbesondere die Vorteile, schnell, effektiv, kostengünstig und vertraulich zu sein. Das Güteverfahren ist damit eine vielversprechende Alternative zu einem Rechtsstreit vor Gericht.

  1. Wozu gibt es staatliche Gütestellen?

Der Sinn und Zweck einer Gütestelle besteht darin, juristische Auseinandersetzungen außergerichtlich zu lösen. Die Parteien sollen zu einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden Lösung gelangen, indem sie ihren Streit außergerichtlich beilegen. Anders als bei einem Urteil, gibt es also weder „Gewinner“ noch „Verlierer“. Das Verfahren endet nicht mit einem Richterspruch. Das Ziel ist eine gütliche Einigung.

Damit bietet das Güteverfahren die zielführende Alternative zu einem langjährigen, kostenintensiven Rechtsstreit vor Gericht. Im Vordergrund steht die einvernehmliche Lösung der Streitigkeit.

2. Was sind die Vorteile eines Güteverfahrens?

Ein Güteverfahren bietet gegenüber einem Gerichtsverfahren mehrere Vorteile, die vielen Privatleuten und Unternehmen nicht bekannt sind.

3. Wer kann sich an die Gütestelle wenden?

Die Gütestellte fördert die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen

  • Unternehmen und Unternehmen
  • Unternehmen und Privatleuten
  • Privatleuten und Unternehmen
  • Privatleuten und Privatleuten

4. Bei welchen Streitigkeiten kann man sich an eine Gütestelle wenden?

Die Gütestelle Rechtsanwalt Sascha Borowski ist bundesweit in allen Bereichen des Zivil- und des Wirtschaftsrechts tätig. Zu den besonderen Schwerpunkten zählen insbesondere

  • das Bank- und Kapitalmarktrecht
  • wirtschaftsrechtliche Sachverhalte
  • Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern
  • Ansprüche aus zivilrechtlichen Verträgen

Auch eine Vielzahl gleichgelagerter Streitigkeiten, wie bspw. Massenverfahren, können mithilfe der Gütestelle beigelegt werden.

5. Welche Voraussetzungen bestehen, um ein Güteverfahren einzuleiten?

Besondere formale Anforderungen müssen Sie nicht berücksichtigen, wenn Sie sich an eine Gütestelle wenden.

6. Wie ist der Ablauf eines Güteverfahrens?

Verfahrensablauf im Überblick - Gütestelle Borowski

Das Güteverfahren wird von dem Antragsteller durch einen bei der Gütestelle einzureichenden Antrag eingeleitet. Welche Anforderungen an den Antrag zu stellen sind, bestimmt u. A. die Verfahrensordnung (§ 2).

Nach Eingang des verfahrenseinleitenden Antrages vergibt die Gütestelle ein Aktenzeichen und prüft, ob Hinderungsgründe, bspw. Interessenkonflikte, vorliegen. Etwaige Hinderungsgründe werden unverzüglich dem Antragsteller mitgeteilt. Bestehen keine Hinderungsgründe, veranlasst die Gütestelle die Bekanntmachung des Antrages an den bzw. die Antragsgegner.

Der Antragsgegner wird mit der Bekanntmachung des Antrages unter Fristsetzung aufgefordert, der Durchführung des Verfahrens auf Grundlage der Verfahrensordnung zuzustimmen. Die fehlende oder nicht fristgerechte Zustimmung führt zum Scheitern und damit zur Beendigung des Verfahrens, worüber auch der Antragsteller informiert wird.

Erklärt sich der Antragsgegner mit der Durchführung des Verfahrens einverstanden, wird beiden Parteien rechtliches Gehör gewährt. Zunächst wird dem Antragsgegner die Möglichkeit zur Erwiderung auf den verfahrenseinleitenden Antrag gegeben. Diese Stellungnahme wird die Gütestelle dem Antragsteller ebenfalls zukommen lassen.

In dem von der Gütestelle zu bestimmenden Verhandlungstermin können die Parteien die wechselseitigen Argumente austauschen und mithilfe der Gütestelle eine einvernehmliche Lösung des Konflikts finden. Eine Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung ist ebenfalls möglich.

Aus einer von der Gütestelle protokollierten Vereinbarung der Parteien kann die Zwangsvollstreckung nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO betrieben werden. Die Vollstreckungsklausel wird nach § 797a ZPO erteilt.

7. Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für das Güteverfahren?

Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen inzwischen die Kosten für ein Güteverfahren, da das Verfahren kostengünstiger als ein Klageverfahren ist.

Die Verfahrens- und Kostenordnung der staatlich anerkannten Gütestelle Sascha Borowski stellen wir Ihnen hier zur Verfügung:

Verfahrens- und Kostenordnung

Verfahrensordnung der staatlich anerkannten Gütestelle i. S. d. § 794 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung von Herrn Rechtsanwalt Sascha Borowski

8. Was können Sie von mir im Rahmen des Güteverfahrens erwarten?

Mein Bestreben ist, den Konflikt unter maximaler Berücksichtigung der jeweiligen Interessen zu lösen – gemeinsam mit Ihnen.

9. Welche besonderen Vorteile biete ich Ihnen?

Ich verfüge über eine breite Verhandlungserfahrung aus einer Vielzahl von Verfahren mit unterschiedlichsten Beteiligten und bringe diese mit ein:

  • Ich bearbeite die Verfahren vertraulich, kompetent und zügig.
  • Ich behandele jedes Verfahren individuell.
  • Ich übernehme die Organisation des Verfahrens anhand der Verfahrensordnung.
  • Ich bin auch zum Jahresende gut erreichbar. Dies ist vor allem wichtig, wenn die Verjährung gehemmt werden soll.
  • Ich verfüge über ein breites Spektrum an technischen Voraussetzungen, wie u. A. das „beA“ (Besonderes elektronisches Anwaltspostfach), damit der Antrag sowie die weiteren Schriftsätze schnell und sicher eingehen und weitergeleitet werden können.
  • Ich biete Ihnen Verhandlungstermine sowohl in Präsenz als auch im Wege der Bild- und Tonübertragung (z. B. per Video-Call) an.

10. Gütestelle Rechtsanwalt Sascha Borowski – Ihr Ansprechpartner in Güteverfahren

Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, geprüfter ESUG-Berater sowie Partner der renommierten und mehrfach, u. A. vom Handelsblatt, ausgezeichneten Wirtschaftskanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte und habe bereits Hunderte von Streitbeilegungsverfahren selbst geführt.

Meine besondere Expertise im Rahmen der alternativen Streitbeilegung habe ich zudem durch zahlreiche Veröffentlichungen belegt. Auch als Mitherausgeber und Autor des bereits in 2. Auflage erschienenen Standardkommentars zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) befasse ich mich intensiv mit dem Verfahrensablauf von alternativen Streitbeilegungen.

Ihr Ansprechpartner

Guetestelle Rechtsanwalt Sascha Borowski

Sascha Borowski

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
T +49 211 828 977-215
E ed.wa1710849371l-rbb1710849371@iksw1710849371orob1710849371
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