Insolvenzanfechtung vermeiden – was kann ich tun?

In der wirtschaftlichen Krise eines Unternehmens versuchen Geschäftsführer häufig, Forderungen wichtiger Gläubiger weiterhin zu befriedigen, um den Geschäftsbetrieb am Laufen zu halten. Dies zeigt sich beispielsweise in der Zahlung der Miete für Gewerberäume, um die Kündigung und damit den Verlust der Geschäftsräume zu verhindern. Neue Liquidität wird auf diese Weise nach der Priorisierung durch den Schuldner auf einen Teil der Gläubiger verteilt. Dies kann andere Gläubiger benachteiligen.

In der Insolvenz des Unternehmens droht die Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter für diese Zahlungen. Der nachfolgende Artikel befasst sich mit der Frage, welche Maßnahmen Sie in der Zusammenarbeit mit einem „kritischen Geschäftspartner“ beachten sollten.

1. Insolvenzanfechtung – Was bedeutet das eigentlich?

Ziel der Insolvenzanfechtung ist es, Zahlungen im Vorfeld der Insolvenzeröffnung zurückzuholen und diese gleichmäßig auf alle Insolvenzgläubiger zu verteilen.

2. Betroffene Gruppen – Trage ich ein Anfechtungsrisiko?

Für wirtschaftlich gesunde Unternehmer scheint das Thema „Insolvenz“ sehr weit weg zu sein. Weil jedoch die Gewährung von Lieferantenkrediten oder die Hinnahme verspäteter Zahlungen sehr weit verbreitet sind, kann eine Insolvenzanfechtung jeden jederzeit treffen. Ein Anfechtungsrisiko tragen im Prinzip also alle Branchen, Institutionen und Personen, die Zahlungen von Unternehmen erhalten – von Lieferanten, Dienstleistern und Vermietern über Banken und Berater bis hin zu Finanzämtern, Kommunen und Sozialversicherungsträgern.

Auch wenn Anfang des Jahres 2017 ein breiter Protest gegen die Praxis der Insolvenzanfechtung zu einer Gesetzesänderung geführt hat, wurde das Problem nicht gelöst. Im Gegenteil: Die Regelungen wurden noch komplizierter und undurchschaubarer, wodurch sich die Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten weiter erhöht hat.

Sicher ist nur eins: Um sich wirksam vor einer Insolvenzanfechtung zu schützen und Ihre wirtschaftliche Existenz nicht zu gefährden, sollten Sie gut vorbereitet sein und sich im Fall des Falles qualifiziert beraten lassen, um zumindest besonders schwerwiegende Folgen abwenden zu können.

3. Kann ich das Anfechtungsrisiko vermeiden?

Das Anfechtungsrisiko kann deutlich reduziert werden, wenn Sie einige wichtige Punkte beachten. Es ist sinnvoll, Ihr Personal entsprechend zu schulen.

Folgende Punkte sollten Sie beachten, ohne dass diese Aufzählung abschließend ist:

• Veränderungen im Zahlungsverhalten des Geschäftspartners

Seien Sie aufmerksam, wenn Ihnen auffällt, dass sich das Zahlungsverhalten Ihres Geschäftspartners verschlechtert. Bleiben beispielsweise Rechnungen immer länger unbezahlt, erhöht sich der Forderungsrückstand kontinuierlich oder gibt es Rücklastschriften, können dies Anzeichen für eine wirtschaftliche Krise des Geschäftspartners sein.

• Sollte ich den Zahlungsdruck auf den Geschäftspartner erhöhen?

Nein, Sie sollten keinen zusätzlichen Druck auf Ihren Geschäftspartner ausüben. Überschütten Sie Ihren Vertragspartner nicht mit Mahnungen, drohen Sie keinen Lieferstopp, Kündigung oder die Beauftragung eines Rechtsanwalts an.

• Sollte ich mit meinem Geschäftspartner das Gespräch suchen?

Ja, Sie sollten unbedingt mit Ihrem Geschäftspartner sprechen. Insbesondere über die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Nach neuem Recht ist der Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung im Zusammenhang mit einer Insolvenzanfechtung nicht mehr schädlich. Die einzelnen Raten sollten in der Höhe und im Turnus so vereinbart werden, dass Ihr Geschäftspartner diese gut einhalten kann. Die Ratenzahlungsvereinbarung sollten Sie schriftlich vereinbaren, um diese im Falle einer Insolvenzanfechtung nachweisen zu können.

Prüfen Sie regelmäßig, ob die Gesamtverbindlichkeiten durch die vereinbarten Raten tatsächlich zurückgeführt werden.

• Worauf sollte ich noch achten?

Sie sollten mit Ihrem Geschäftspartner vorab klären, dass Sie nur Zahlungen von ihm direkt und keine Zahlungen von Dritten erhalten wollen. Zahlungen von Schuldnern des Geschäftspartners oder von Schwestergesellschaften u. a. sind leichter anfechtbar. Nehmen Sie nur das als Gegenleistung an, was konkret vereinbart war.
D. h. beispielsweise keine Übereignung von Maschinen anstelle von Zahlungen. Auch dies wäre leichter anfechtbar

• Sollte ich die weitere Zusammenarbeit mit dem Geschäftspartner beenden?

Das ist nicht zwingend notwendig. Empfehlenswert ist in dieser Situation die Umstellung der Zahlungen für künftige Leistungen auf Vorkasse. Hierbei müssen Sie beachten, dass zwischen der Zahlung und Ihrer Leistungserbringung maximal 30 Tage liegen dürfen. In diesem Fall greift zu Ihren Gunsten das Bargeschäft gemäß § 142 InsO, so dass eine Insolvenzanfechtung kaum möglich ist.

Soweit für Sie eine Umstellung auf Vorkasse nicht in Betracht kommt, ist zwingend jede Kreditierung (auch Lieferantenkredit) zu unterlassen. D. h. die Zahlung des Schuldners muss auch in diesem Fall innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Leistungserbringung an Sie erfolgen. Nur dann können die Zahlungen praktisch nicht mehr angefochten werden. Allerdings sind die meisten Schuldner auf Lieferantenkredite angewiesen, so dass dies in der Praxis nur schwer umsetzbar ist.

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4. Sollte ich den Vorgang für mich dokumentieren?

Sie sollten Vorgänge mit „kritischen Kunden“ auf jeden Fall für sich dokumentieren. Eine Insolvenzanfechtung kann noch Jahre nach der erfolgten Zahlung erfolgen. Bis dahin können Sie sich ggf. nicht mehr an Details erinnern oder der zuständige Sachbearbeiter ist nicht mehr in Ihrem Unternehmen beschäftigt. Dies würde Ihre Verteidigung aber unnötig erschweren.

5. Was soll ich tun, wenn ich ein Anfechtungsschreiben vom Insolvenzverwalter erhalte?

Bewahren Sie zunächst Ruhe, aber legen Sie das Anfechtungsschreiben nicht unbeachtet zur Seite.

Geben Sie nicht vorschnell Informationen an den Insolvenzverwalter heraus, auch wenn Ihnen diese zunächst harmlos erscheinen.

Wir empfehlen Ihnen, sich mit einem Rechtsanwalt in Kontakt zu setzen, der auf die Insolvenzanfechtung spezialisiert ist. Häufig ist eine Verteidigung gegen eine Insolvenzanfechtung schon im Vorfeld zu einem Rechtsstreit erfolgsversprechend. Liegen die Umstände weniger vorteilhaft für Sie, kann ein erfahrener Anfechtungsexperte im Rahmen einer Vergleichsverhandlung für Sie dennoch ein wirtschaftlich gutes Ergebnis erzielen. Hierfür ist nicht nur rechtliche Expertise, sondern auch Branchenerfahrung ein wesentlicher Erfolgsfaktor.

BBR ist ausgezeichnet!