FAQ – Häufig gestellte Fragen

Die Abkürzung FAQ steht für „Frequently Asked Questions“. Das bedeutet „häufig gestellte Fragen“ – und um solche geht es hier. Denn wir, BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte, beraten seit über 25 Jahren in allen wichtigen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Unsere Mandantschaft ist breit gefächert – wie die Wirtschaft selbst: Gesellschafter, Geschäftsführer, Gründer, mittelständische Unternehmer, Kapitalanleger, Manager und leitende Angestellte etc. suchen unseren Rat. Und immer wieder werden ähnliche Fragen gestellt – zur Kontaktaufnahme, zum Erstgespräch, zur Beauftragung usw.

Lernen Sie uns kennen! Auf dieser FAQ Seite haben wir häufig gestellte Fragen nach Themen geordnet und für Sie beantwortet. Für ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen aber nach wie vor jederzeit gerne zur Verfügung!

Kontakt

Sie möchten uns mit einer Beratung oder Vertretung beauftragen oder denken über eine Beauftragung nach? Kontaktieren Sie uns unverbindlich:

Auf unseren Internetseiten nennen wir bereits zu den einzelnen Rechtsgebieten bzw. Rechtsthemen die zuständigen Ansprechpartner und deren Kontaktdaten.

Die persönlichen Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website im jeweiligen Anwaltsprofil. Egal an wen Sie sich wenden, wir vermitteln Sie schnell zu dem für Sie richtigen Berater.

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Zentrale in Düsseldorf: +49 211 828977200.

Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte sind an drei Standorten in Düsseldorf, Berlin und Frankfurt am Main vertreten. Darüber hinaus verfügen wir über Büros in Altena, Essen, Lüdenscheid und Mönchengladbach. Damit sind wir für unsere Mandantinnen und Mandanten bundesweit sehr gut erreichbar.

Ja, wir haben ausreichend Besucherparkplätze an unseren Standorten:

Bitte setzen Sie sich vorher mit unserem Empfang in Verbindung.

Ja, Sie können an unseren Standorten in Düsseldorf, Berlin und Frankfurt am Main im Gebäude einen Aufzug nutzen.

Die Öffnungszeiten an unseren Standorten Düsseldorf, Berlin und Frankfurt a. M. sind wie folgt:

  • Montag bis Freitag sind wir von 09:00 bis 18:00 Uhr für Sie da.
  • Samstag und Sonntag haben wir geschlossen.

Erstgespräch

Kontaktieren Sie uns unverbindlich für ein Erstgespräch:

Für das Erstgespräch steht Ihnen grundsätzlich der für Ihr Anliegen zuständige Spezialist aus unserem Team persönlich zur Verfügung.

Sollte Ihr Anliegen nicht in unseren Kompetenzbereich fallen oder wir aus Kapazitätsgründen derzeit keine neuen Aufträge annehmen können, teilen wir Ihnen dies selbstverständlich mit.

Das Erstgespräch dauert in der Regel 15 bis 20 Minuten. Dabei verschaffen wir uns gemeinsam mit Ihnen einen ersten Überblick und klären, ob, wann und zu welchen Konditionen wir Ihnen helfen können. Je nach Fallsituation kann das Erstgespräch auch zwischen einer und zwei Stunden dauern.

Das Erstgespräch findet in der Regel telefonisch statt. Selbstverständlich bieten wir auch eine persönliche Beratung in den Kanzleiräumen an.

Für das Erstgespräch brauchen Sie in der Regel nichts vorzubereiten, vorab zur Verfügung zu stellen oder mitzubringen. Gegebenenfalls bitten wir Sie um Unterlagen, um uns selbst vorzubereiten.

Die erste Kontaktaufnahme mit BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ist für Sie immer kostenlos und unverbindlich. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie uns Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail, per Kontaktformular oder auf anderem Wege schildern. Wir klären mit Ihnen, ob, wann und zu welchen Konditionen wir Ihnen helfen können.

Ziel des Erstgesprächs ist es, zu klären, ob, wann und unter welchen Bedingungen wir Ihnen helfen können.

Ja, die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant steht unter einem besonderen rechtlichen Schutz. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterliegen bis auf wenige Ausnahmen der Verschwiegenheitspflicht. Mandanten können sich daher stets auf die Vertraulichkeit der anwaltlichen Kommunikation verlassen.

Beauftragung & Kommunikation

Wenn wir Sie beraten oder vertreten sollen, erhalten Sie von uns eine sogenannte Mandatsvereinbarung. Darin sind alle wichtigen Punkte festgehalten, insbesondere unsere Tätigkeit und das Vergütungsmodell. Die Mandatsvereinbarung wird von Ihnen und uns unterzeichnet.

In der Regel händigen wir Ihnen auch ein Vollmachtsformular aus, das Sie unterschreiben müssen, damit wir Sie vertreten dürfen.

Darüber hinaus senden oder übergeben wir Ihnen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie unseren Datenschutzhinweis  – Datenschutzinformation gem. Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Mandanten und weitere Beteiligte.

Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt wird die erforderlichen Schritte vorbereiten. Diese sind unterschiedlich, je nach Fallkonstellation und Anliegen. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihr Verfahren sorgfältig betrieben wird.

Selbstverständlich informieren wir Sie fortlaufend über den Stand Ihres Verfahrens.

Ja, Sie erhalten die E-Mail-Adresse sowie die Durchwahl Ihrer Anwältin oder Ihres Anwalts, um sich bei Bedarf mit Ihrer Ansprechperson in Verbindung setzen zu können.

Grundsätzlich vertreten wir Sie auch prozessual, d. h. vor den zuständigen Gerichten.

Unsere auf Prozessführung spezialisierten Anwältinnen und Anwälte verfügen zusammen über mehr als 200 Jahre Erfahrung als Prozessvertreter in nationalen und grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten.

Kosten & Vergütung

Für unsere Dienstleistungen wird ein Honorar berechnet. Dieses wird ausdrücklich mit Ihnen vereinbart. Das konkrete Honorar für Ihr Anliegen erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Allgemeine Informationen zu unseren Honoraren finden Sie unter der Frage „Welche Vergütungsmodelle gibt es? Welches passt zu meinem Fall?“, siehe nachstehend.

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie rechtsschutzversichert sind. Wir bieten Ihnen an, kostenlos eine Deckungsanfrage für Sie durchzuführen.

Eine faire und transparente Vergütung ist ein wesentlicher Bestandteil einer guten Mandatsbeziehung. Selbstverständlich klären wir alle Eckdaten unserer Vergütung mit Ihnen bereits vor der Beauftragung. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die Grundsätze, nach denen wir unsere Honorare gestalten.

Grundsätzlich stehen für die rechtliche und steuerliche Beratung folgende Vergütungsmodelle zur Verfügung:

Zeithonorar: Wenn Sie mit uns ein Zeithonorar vereinbaren, bemisst sich unsere Vergütung ausschließlich nach dem Zeitaufwand der für Sie tätigen Rechtsanwälte oder Steuerberater. Unsere Stundensätze richten sich nach der Art des Auftrags und dem eingesetzten Berater. Wir erfassen den Zeitaufwand. Die Abrechnung erfolgt in der Regel wöchentlich mit einer detaillierten Aufstellung aller für Sie erbrachten Leistungen.

Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: Soweit wir für Sie gerichtlich tätig werden, sind wir gesetzlich verpflichtet, die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Rechnung zu stellen. Diese richten sich nach dem Gegenstands- oder Streitwert Ihrer Angelegenheit und den gesetzlich festgelegten Gebührensätzen. Grundsätzlich können Sie diese Art der Vergütung mit uns vereinbaren.

Pauschalhonorar: Pauschalhonorare bieten dem Mandanten die Sicherheit, dass seine Anwaltskosten gedeckelt sind. Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars setzt allerdings voraus, dass der Aufwand für uns im Voraus bestimmbar ist. Dies kann sowohl für die Gestaltung (z. B. Erstellung eines Vertragsentwurfs) als auch für abgrenzbare Teiltätigkeiten (z.B. Erstellung eines außergerichtlichen Schreibens) möglich sein. Häufig wird hier – alternativ zum Festpreis – zumindest eine Schätzung des Aufwands für ein Zeithonorar möglich sein.

Prozessfinanzierung: Völlig ohne Kostenrisiko können Zahlungsansprüche vor Gericht mit Hilfe eines Prozessfinanzierers durchgesetzt werden. Dieser übernimmt im Falle des Unterliegens vor Gericht sowohl die Kosten Ihres Anwalts und des Gegners als auch die Gerichtskosten. Im Erfolgsfall erhält er dafür einen Anteil von ca. 20 – 30 Prozent des erstrittenen Betrages. Voraussetzung für eine Prozessfinanzierung sind entsprechende Erfolgsaussichten und ein Streitwert von in der Regel mindestens 200.000 Euro. Wir arbeiten mit mehreren Prozessfinanzierern zusammen.

Kompetenzen & Beratungsfelder

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der BBR zeichnen sich durch hohe Qualifikation und konsequente Spezialisierung auf wirtschaftsrechtliche Beratungsfelder aus. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung und Begleitung von Unternehmen in einer wirtschaftlich schwierigen Situation. Hier zeigen wir Lösungen auf, um die Krise zu überwinden.

In unseren Teams stehen Ihnen zudem ausgewiesene Fachanwälte aus verschiedenen Feldern zur Verfügung, wie u. a.:

  • Fachanwälte für Arbeitsrecht
  • Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht und
  • Fachanwälte für Sozialrecht

Darüber hinaus bieten wir unseren Mandanten Qualität, Effizienz und Kompetenz in besonderen wirtschaftsrechtlichen Fachgebieten, wie u. a. der Insolvenzanfechtung, der Insolvenzsachbearbeitung, der Sanierung & Restrukturierung, der Sanierungsgeschäftsführung und dem Wirtschaftsstrafrecht.

Als Sanierungs- und Restrukturierungsspezialisten kennen wir alle schwierigen Unternehmensphasen – ob vor oder in der Insolvenz. Unser Ziel ist es, für unsere Mandanten die besten Optionen aufzuzeigen und diese kompetent umzusetzen. Wir unterstützen schwerpunktmäßig mittelständische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. Wichtig ist uns, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen.

In interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Betriebswirten und Ingenieuren entwickeln wir ganzheitliche und nachhaltige Lösungen, die rechtlich, auch steuerrechtlich, sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind, und setzen diese in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten um.

BBR hat bereits mehr als 200 Unternehmen erfolgreich nach dem sog. Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen − kurz ESUG − beraten. Darüber hinaus verfügen wir bereits über umfangreiche Erfahrungen mit den neuen Sanierungsverfahren nach dem sog. Unternehmensstabilierungs- und Restrukturierungsgesetz – kurz StaRUG –, das 2021 in Kraft getreten ist.

Qualifikation & Nachweise

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der BBR zeichnen sich durch hohe Qualifikation und konsequente Spezialisierung auf wirtschaftsrechtliche Beratungsfelder aus.

In unserem Team stehen Ihnen zudem ausgewiesene Fachanwälte mit folgenden Beratungsschwerpunkten zur Verfügung:

  • Fachanwälte für Arbeitsrecht
  • Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht und
  • Fachanwälte für Sozialrecht

Darüber hinaus bieten wir unseren Mandanten Know-how, Effizienz und Kompetenz in besonderen wirtschaftsrechtlichen Fachgebieten, wie u. a. der Insolvenzanfechtung, der Insolvenzsachbearbeitung, der Sanierung & Restrukturierung, der Sanierungsgeschäftsführung und dem Wirtschaftsstrafrecht.

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte werden regelmäßig durch Qualitätssiegel ausgezeichnet. Qualitätssiegel werden in der Regel nur an Kanzleien vergeben, die bestimmte strenge Kriterien erfüllen, diese umfassen meist Fachkompetenz, Erfolgsbilanz, Kundenservice und ethische Standards. Ein Siegel ist somit ein Indikator für hohe Standards und Qualität.

BBR verfügt u. a. über folgende aktuelle Auszeichnungen:

FOCUS Award
TOP-WIRTSCHAFTSKANZLEI 2023
Insolvenz & Sanierung

Handelsblatt Qualitätssiegel
Deutschlands BESTE Anwälte 2023
Bank- und Finanzrecht

Handelsblatt Qualitätssiegel
Deutschlands BESTE Anwälte 2022
Kapitalmarktrecht

JUVE
TOP-Wirtschaftskanzlei 2023/2024
Insolvenzverfahren

In unseren Teams stehen Ihnen zudem ausgewiesene Fachanwälte aus verschiedenen Feldern zur Verfügung, wie u. a.:

  • Fachanwälte für Arbeitsrecht
  • Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht und
  • Fachanwälte für Sozialrecht

Ja, selbstverständlich können Sie Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt wählen. Aufgrund des hohen Spezialisierungsgrades geben wir Ihnen auf Wunsch eine Empfehlung, welche Ansprechperson für Ihr Anliegen besonders geeignet ist.

In Einzelfällen kann es zu Kapazitätsengpässen kommen. Wir sorgen aber immer dafür, dass sie einen kompetenten Ansprechpartner erhalten.

Referenzen & Bewertungen

Ja, wir verfügen über zahlreiche Empfehlungen aus den unterschiedlichsten Branchen. Denn die Beratung von Unternehmen in und außerhalb der Krise ist seit über 25 Jahren unser Spezialgebiet. Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer Expertise im Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie von unserem breiten Know-how in allen relevanten Bereichen des Wirtschaftsrechts.

Dabei decken wir nicht nur die rechtlichen, sondern auch die betriebswirtschaftlichen Bereiche ab. Immer mit dem Ziel, das Unternehmen zu retten und zu erhalten. Schauen Sie sich gerne unsere Referenzen an.

Die Rechtsanwälte von BBR haben bereits mehrere hundert TOP-Bewertungen auf anwalt.de erhalten. Machen Sie sich selbst ein Bild!

Darüber hinaus verfügt unsere Kanzlei über zahlreiche 5- Sterne-Bewertungen der Mandantinnen und Mandanten, die uns auf unserem Google-Unternehmensprofil bewertet haben.

Informationen & Sprechstunde

Auf unserer Website finden Sie Rechtstipps und umfangreiche Informationen zu allgemeinen Rechtsfragen und aktuellen Fachthemen. Nutzen Sie daher gerne dieses kostenfreie Angebot, um sich vorab zu informieren:

(1) Geben Sie Ihr Stichwort gerne in die Suchfunktion ein. Diese finden Sie auf der Website oben rechts mit Klick auf das Lupen-Symbol.

(2) Zudem haben wir folgende Ratgeberseiten für Sie aufbereitet:

(3) In unserem Download-Bereich stellen wir Ihnen zudem eine Vielzahl an Informationsmaterialien zum kostenlosen Herunterladen bereit. Ob Checklisten, E-Books oder WhitePaper: Sie erhalten stets wertvolle Hinweise und Tipps.

Ja, einmal im Monat bieten wir Ihnen eine kostenlose Insolvenzsprechstunde an. Unsere Experten für Insolvenz- und Sanierungsrecht geben Ihnen in einem 20-minütigen Impulsvortrag einen Überblick über die wichtigsten Punkte rund um das Thema Insolvenz und erste Antworten auf typische Fragen.

Anschließend haben Sie die Möglichkeit, Ihre individuellen Fragen anonym in den Chat zu schreiben und von unseren Experten direkt im Forum beantworten zu lassen. Ihr Name wird nicht genannt.

Sie können sich online für Ihren Wunschtermin anmelden.

Newsletter

Der BBR Newsletter erscheint einmal im Monat per E-Mail.

Ja, der BBR Newsletter ist kostenlos. Er wird an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse versendet.

Sie können den BBR Newsletter ganz einfach über unsere Website abonnieren. Geben Sie dazu Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihre E-Mail-Adresse in unser Formular ein und bestätigen Sie die Datenschutzinformation. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail, die Sie kurz bestätigen müssen. Hier geht es zur Newsletter-Anmeldung.

Selbstverständlich können Sie den BBR Newsletter jederzeit wieder abbestellen. Klicken Sie dazu einfach auf „Abmelden“ am Ende des Newsletters.

Veranstaltungen

Wir bieten Präsenz-, Online- und Hybridseminare an. Die Seminare richten sich an unsere Mandanten, Netzwerkpartner sowie Kammern und Verbände. Die Referentinnen und Referenten verfügen ausnahmslos über langjährige Erfahrung und hohe Expertise. Unser Vortragsangebot umfasst eine Vielzahl aktueller und relevanter Themen.

Hier finden Sie unser Veranstaltungsangebot.

Sollten Sie Fortbildungs- oder Informationsbedarf haben, steht Ihnen Frau Stefanie Rippin gerne für Fragen zur Verfügung.

Für unsere Insolvenzsprechstunde können Sie sich direkt auf unserer Website anmelden. Andere Veranstaltung sind in der Regel mit einem Online-Anmeldeformular versehen.

Ansonsten steht Ihnen Frau Stefanie Rippin gerne für Ihre Anmeldung zur Verfügung.

Wir bieten unsere Vorträge als Präsenz-, Online- und/oder als Hybrid-Seminare an und stellen für die digitale Teilnahme verschiedene technische Möglichkeiten zur Verfügung, die wir auch nach Ihren Wünschen gestalten.

FAQ – Weitere Fragen

Fragen, auf die Sie auf unserer Website keine Antwort gefunden haben, beantworten wir Ihnen selbstverständlich gerne in einem persönlichen Gespräch. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!