Vorteile der Eigenverwaltung und des Schutzschirmverfahrens
Stigma der Insolvenz kaum spürbar
Ein nicht zu unterschätzender Pluspunkt stellt die Bezeichnung der Verfahren als „Eigenverwaltung“ bzw. „Schutzschirmverfahren“ dar. Im Gegensatz zum Regelinsolvenzverfahren sind diese Begriffe bei Geschäftspartnern und Außenstehenden nicht negativ behaftet. Während mit einer Insolvenz „im klassischen Sinne“ vor allem das Scheitern des Unternehmers und als dessen Resultat die Zerschlagung des Betriebes verbunden wird, werden die (vorläufige) Eigenverwaltung und v.a. das Schutzschirmverfahren hingegen als Möglichkeit einer nachhaltigen Sanierung und Chance für einen Neustart verstanden.
Darüber hinaus wissen viele Dritte mangels öffentlicher Bekanntmachung des Schutzschirmverfahrens oder der vorläufigen Eigenverwaltung nicht unbedingt, dass sich das Unternehmen in einer Insolvenz befindet. Das gilt jedenfalls bis zur Eröffnung des Verfahrens. Das Verfahren kann bis dahin, soweit nicht durch Presse oder Mitarbeiter kommuniziert, nach außen hin praktisch „geheim gehalten“ werden. Mit der Eröffnung des Verfahrens wird die Insolvenz dann allerdings bekannt gemacht.
Die Geschäftsführung bleibt im Amt
Schaffung von Liquidität und Freiräumen
In dem rund dreimonatigen Zeitraum zwischen der Insolvenzantragstellung und der Eröffnung des Verfahrens kann sich das Unternehmen neue Liquidität verschaffen, z.B. durch Insolvenzgeld der Arbeitsagentur und Nichtabführung von Sozialabgaben, keine Zahlung von Zinsen und Tilgungen oder die phasenweise Nichtbedienung von Dauerschuldverhältnissen.
Zeit ist Geld!
Ein weiterer Vorteil stellt die Kürze der Verfahren dar, die im Normalfall auf sechs bis sieben Monate begrenzt werden kann. Dieser Umstand wirkt sich zudem positiv auf die meisten Geschäftsbeziehungen aus, bleiben diese dem Unternehmen doch eher erhalten als in einer Jahre andauernden Regelinsolvenz.