Erhebliche Folgen durch Corona-Pandemie für Zeitarbeitsfirmen und deren Beschäftigte
Die genauen Corona-Folgen sind noch nicht absehbar. Beschäftigte von Zeitarbeitsfirmen dürften jedoch von Sparmaßnahmen der Unternehmen im Rahmen der Corona-Pandemie mit zuerst betroffen sein. Ein Beispiel hierfür ist das Schicksal der Zeitarbeiter von Lufthansa Technik. Neben den Airlines sind auch Dienstleister von der Corona-Pandemie und den damit zusammenhängenden Beschränkungen im Luftverkehr erheblich getroffen. Lufthansa Technik hat bereits erste Maßnahmen ergriffen und 900 Zeitarbeiter abgemeldet und an die Leiharbeitsfirmen zurückgesendet. Diese dürften ihrerseits nun in erhebliche Bedrängnisse geraten, da alternative Beschäftigungsfelder für die Mitarbeiter der Zeitarbeitsfirmen derzeit nicht im vergleichbaren Maße zur Verfügung stehen dürften. Eine fristlose Kündigung durch die Zeitarbeitsfirma wegen der Corona-Krise oder eine krankheitsbedingte Kündigung aufgrund einer positiven Corona-Infektion inklusive Quarantäne, sind unwirksam und sollten unbedingt angefochten werden. Die allgemein geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen werden durch die aktuelle Situation nicht außer Kraft gesetzt.
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