Haftung des Geschäftsführers einer geschäftsführenden Kommanditistin bei einer GmbH & Co. KG
Haftung des Geschäftsführers einer geschäftsführenden Kommanditistin bei einer GmbH & Co. KG Geschäftsführer einer GmbH haften der Gesellschaft bei Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG für den entstandenen Schaden. Ist die GmbH eine Komplementärin einer GmbH & Co. KG, haften die Geschäftsführer der GmbH nach ständiger Rechtsprechung unmittelbar auch der Kommanditgesellschaft, deren Geschäfte sie führen. [...]