Gläubigerversammlung

Die Gläubigerversammlung ist das Organ der Gläubigergesamtheit. An einer Gläubigerversammlung können alle Gläubiger teilnehmen. In diesen Versammlungen, die unter Leitung des Insolvenzgerichts stattfinden, werden die wesentlichen Entscheidungen im Insolvenzverfahren getroffen, z.B. die Stilllegung eines Geschäftsbetriebes, die Veräußerung eines Betriebes im Ganzen oder die Veräußerung von Grundvermögen.

Die Stimmrechtsgewichtung der einzelnen Gläubiger ergibt sich anhand des Verhältnisses ihrer Forderungen zur Gesamtsumme aller Forderungen.

Siehe auch Gläubigerausschuss.