Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter wird vom Insolvenzgericht bestellt. Auf ihn geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das schuldnerische Vermögen über. Er hat die Aufgabe, das schuldnerische Vermögen zu verwerten („versilbern“) und die Erlöse gleichmäßig an alle vorhandenen Gläubiger zu verteilen. siehe auch Insolvenzmasse, Insolvenzgläubiger, Insolvenztabelle

Der Verwalter steht unter Aufsicht des Insolvenzgerichts und – falls vorhanden – des Gläubigerausschusses. Er hat dem Insolvenzgericht über die erfolgte Vermögensverwertung und -verteilung Rechnung zu legen.

Rechtliche Grundlagen: