Insol­venz­ge­richt

Das Insol­venz­ge­richt ist für die Füh­rung des gesam­ten Ver­fah­rens zustän­dig. Es bestimmt und bestellt den Sach­ver­stän­di­gen sowie den (vor­läu­fi­gen) Insol­venz­ver­wal­ter bzw. Sach­wal­ter. Es beauf­sich­tigt den Insol­venz­ver­wal­ter, prüft die zur Insol­venz­ta­bel­le ange­mel­de­ten For­de­run­gen und prüft am Schluss des Ver­fah­rens die Rech­nungs­le­gung des Insolvenzverwalters.

Zur Fra­ge, wel­ches Gericht ört­lich und sach­lich zustän­dig ist, sie­he Gerichtsstand

Recht­li­che Grundlage:

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