Insolvenzgericht

Das Insolvenzgericht ist für die Führung des gesamten Verfahrens zuständig. Es bestimmt und bestellt den Sachverständigen sowie den (vorläufigen) Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter. Es beaufsichtigt den Insolvenzverwalter, prüft die zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen und prüft am Schluss des Verfahrens die Rechnungslegung des Insolvenzverwalters.

Zur Frage, welches Gericht örtlich und sachlich zuständig ist, siehe Gerichtsstand

Rechtliche Grundlage: