Sachverständiger

Das Insolvenzgericht kann bei Eingang eines Insolvenzantrages einen Sachverständigen / Gutachter bestellen, der insbesondere prüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob die Kosten des Verfahrens aus dem Vermögen des Schuldners gedeckt werden können. Auch kann er bei Gericht die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen (z.B. die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung, Postsperre, Durchsuchung- und Beschlagnahmeanordnung) anregen, wenn er dies zur Sicherung des Vermögens oder zur Kenntniserlangung für erforderlich hält.

Einen Sachverständigen bestellt das Insolvenzgericht insbesondere bei Anträgen auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens, wenn es die Fragen nicht selbst beurteilen kann. Bei Verbraucherinsolvenzverfahren wird in der Regel kein Sachverständiger bestellt, sondern das Verfahren direkt eröffnet.

Der Sachverständige hat keine eigene Entscheidungs- und Handlungskompetenz. Der Schuldner kann weiterhin über sein Vermögen frei verfügen.

Der Sachverständige erstattet gegenüber dem Gericht ein Gutachten.