Regelinsolvenz

Die Regelinsolvenz bzw. das Regelinsolvenzverfahren , auch als Unternehmerinsolvenz bezeichnet, ist die allgemeine Verfahrensart des Insolvenzverfahrens, die für alle juristischen Personen und für alle im Zeitpunkt der Antragstellung selbständig tätigen natürlichen Personen gilt.

Ferner gilt diese Verfahrensart für vormals selbständige natürliche Personen, für die die Voraussetzungen des Verbraucherinsolvenzverfahrens nicht erfüllt sind, weil sie entweder

  • sie mehr als 19 Gläubiger haben oder
  • gegen sie Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (hierzu zählen neben Lohnforderungen auch Lohnsteuerrückstände und Rückstände bei Sozialversicherungsträgern) bestehen oder
  • oder die Vermögensverhältnisse nicht überschaubar sind.

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Regelinsolvenz / Unternehmensinsolvenz – Voraussetzungen, Ablauf, Chancen