Insolvenzanfechtung – Beispiele
Insolvenzanfechtung – im Grundsatz eine gerechte Sache
Die Beispiele zeigen deutlich, weshalb die Insolvenzanfechtung im Grundsatz eine gerechte Sache ist. Das Insolvenzrecht behandelt im Grundsatz alle Gläubiger gleich. So steht es im ersten Paragrafen der Insolvenzordnung. Kein Gläubiger soll einen Vorteil erlangen oder erhalten. Überträgt der Schuldner vor der Insolvenz Vermögen an Familie, Freunde und Bekannte oder auch an ein Tochterunternehmen, ist das ungerecht. Denn dieses Vermögen steht den Gläubigern des Schuldners dann nicht mehr zum Ausgleich ihrer berechtigten Forderungen zur Verfügung. Von diesen offensichtlichen Fällen abgesehen, ist es aber auch ungerecht, wenn ein Gläubiger noch Geld bekommt, obwohl er weiß, dass der Schuldner bereits pleite ist oder bald Insolvenz anmelden wird. Denn während er sein Geld bekommt, müssen alle anderen Gläubiger auf ihr Geld verzichten, obwohl jeder Gläubiger einen gleichberechtigten Anspruch hat.
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