Asset Deal

Wenn ein Insol­venz­plan­ver­fah­ren aus­sichts­los erscheint, kön­nen wesent­li­che Unter­neh­mens­tei­le durch eine über­tra­gen­de Sanie­rung erhal­ten blei­ben. 

Dabei wer­den Ver­mö­gens­wer­te des Unter­neh­mens oder eines Betriebs­teils auf einen ande­ren Rechts­trä­ger (z.B. Inves­tor, Auf­fang­ge­sell­schaft) im Wege eines sog. Asset Deals über­tra­gen. Der Geschäfts­be­trieb des neu­en Unter­neh­mens wird von den Alt­ver­bind­lich­kei­ten ent­las­tet, da die­se in der Regel beim insol­ven­ten Unter­neh­men ver­blei­ben. Der neue Inha­ber muss den Betrieb jedoch mit einer im Wesent­li­chen gleich­ar­ti­gen Tätig­keit wei­ter­füh­ren. Die Kauf­ver­hand­lun­gen führt der Insol­venz­ver­wal­ter. Grund­sätz­lich bie­tet die über­tra­gen­de Sanie­rung den Vor­teil, dass sie schnel­ler umge­setzt wird als ein Insolvenzplanverfahren.

Im Zuge der über­tra­gen­den Sanie­rung über­prüft Buch­a­lik Bröm­me­kamp die Mach­bar­keit und über­nimmt im Fol­gen­den die betriebs­wirt­schaft­li­chen und recht­li­chen Belan­ge einer Aus- oder Neu­grün­dung. Die Zusam­men­ar­beit von Sozie­tät und Unter­neh­mens­be­ra­tung ermög­licht alle erfor­der­li­chen Auf­ga­ben im Trans­ak­ti­ons­um­feld aus einer Hand. Auf­bau­end auf unse­rer lan­gen Erfah­rung im Restruk­tu­rie­rungs- und Trans­ak­ti­ons­ge­schäft unter­stüt­zen wir Sie in allen Fra­gen rund um die The­men Unter­neh­mens­käu­fe, ‑ver­käu­fe, Kapi­tal­be­schaf­fung und Portfoliobereinigungen.

Insol­venz­ver­wal­tern bie­ten wir neben der Unter­stüt­zung beim Ver­kauf von Unter­neh­men inner­halb eines Insol­venz­ver­fah­rens auch die Unter­stüt­zung bei der Erstel­lung von Insol­venz­plä­nen an. Dar­über hin­aus unter­stüt­zen wir Sie mit umfas­sen­den betriebs­wirt­schaft­li­chen Zusatz­leis­tun­gen, wie die Erstel­lung von Unter­neh­mens­pla­nun­gen, die Durch­füh­rung einer Liqui­da­ti­on oder die Stel­lung von Inte­rims­ma­na­gern (CRO).

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Jochen Rechtmann

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Dr. Alexander Verhoeven

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