Liquiditätssteuerung

Nur etwas für Experten?

Die Steuerung der Liquidität bewegt sich bei den meisten Bauunternehmen im Spannungsfeld zwischen dem gelegentlichen Blick auf den Kontostand sowie dem Einsatz von ausgereiften und komplexen Systemen. Nicht selten sind diese Werkzeuge Teil eines gesamten Controlling-Systems, die ausschließlich von Experten bedient und deren Ergebnisse von diesen interpretiert werden können. Es zählt jedoch zu den ureigenen Aufgaben des Bauunternehmers, die kurz- und mittelfristige Entwicklung der Liquidität aktiv zu steuern. Schon durch einfache Tools hat der Bauunternehmer seine Zahlungsströme im Blick und kann frühzeitig bei Engpässen gegensteuern.

Die vorhandene Liquidität (Zahlungsmittel) ist auch Ausdruck der Fähigkeit des Bauunternehmers, seine fälligen Verbindlichkeiten fristgerecht und uneingeschränkt zu begleichen. Diese Fähigkeit ist wesentlich von der Tatsache abhängig, in angemessener Weise Gewinne aus dem operativen Geschäft heraus zu erwirtschaften. Ausbleibende Gewinne führen im Zeitablauf zu einem Mangel an Liquidität. Der Gesetzgeber hat sich in der Insolvenzordnung (InsO) mit dieser Situation beschäftigt und den Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit als eine Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags geregelt.

Aber neben der Frage der grundsätzlichen Verfügbarkeit spielt der Zeitpunkt der eingehenden und ausgehenden Zahlungsströme eine wesentliche Rolle für das Vorhandensein ausreichender Liquidität. Diese Zahlungsströme sind u.a. von den rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen des Baugewerbes abhängig.

Die Bauwirtschaft als Bereitstellungsgewerbe

Wesentliches Kriterium der Bauwirtschaft ist es, dass dieser Wirtschaftszweig ein Bereitstellungsgewerbe ist. Die Unternehmen (Anbieter) stellen die Struktur zur Erstellung von Bauleistungen nach den Wünschen und Bestellungen des Auftraggebers zur Verfügung. Die öffentlichen und privaten Nachfrager fordern diese Kapazitäten ausschließlich im Bedarfsfalle ab. Eine Lagerhaltung ist bei Bauleistungen nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Analog zu allen Wirtschaftszweigen, die projektbezogen ihre Leistungen erbringen, ist die Auslastung im Bauunternehmen u.a. von kontinuierlichen Folgeaufträgen abhängig. Eine beständige Auslastung ist ein wesentliches Kriterium für regelmäßige Zahlungseingänge.

Der Werkvertrag und die VOB als rechtliche Basis der Liquiditätssteuerung für Bauunternehmer

In der Regel plant der Auftraggeber, bauliche Maßnahmen an einem bestehenden oder neu zu errichtenden Bauwerk vorzunehmen. Hierzu beauftragt er Architekten und Fachplaner mit der Erstellung der Planung vom Entwurf bis zur Ausführungsreife. Haben die Planer die bauliche Aufgabe technisch und künstlerisch intensiv durchdrungen, so kann für das ausführende Bauunternehmen eine Leistungsbeschreibung (ein Leistungsverzeichnis) erstellt werden. Diese Beschreibung stellt die Grundlage für die Kalkulation des Preises dar. Im Auftragsfalle wird kein Kaufvertrag, sondern ein Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) geschlossen. Der Werkvertrag ist an vielen Stellen mit dem Dienstvertrag vergleichbar. Das Besondere des Werkvertrages ist, dass der Auftragnehmer die mangelfreie Herstellung des Werkes und somit den Leistungserfolg schuldet. Es ist nicht der Zeitaufwand des Bauunternehmers, den der Auftraggeber vergüten will, sondern die erfolgreiche Erstellung des Bauwerks auf Basis der Leistungsbeschreibung.

Operative Einflussfaktoren auf die Zahlungsströme

Neben den beschriebenen rechtlichen Rahmenbedingungen beeinflussen auch operative sowie technische Bedingungen der Bauproduktion den Zeitpunkt und die Höhe der Zahlungsströme.

Die Erstellung von Bauwerken bzw. die Revitalisierung bestehender Gebäude ist aufgrund der eingesetzten Baustoffe und Bauverfahren an vielen Stellen abhängig vom Wetter, der Temperatur, der Luftfeuchtigkeit etc. Auftraggeber und Auftragnehmer haben sich darauf eingestellt, dass der größte Teil der Bauleistung in den Monaten Mai bis Oktober erfolgt. Insbesondere der öffentliche Auftraggeber hat sein Nachfrageverhalten auf diese Situation abgestellt. So werden Ausschreibungen für neue Bauaufgaben in den Wintermonaten eines neuen Kalenderjahres veröffentlicht. Die Bauaktivitäten starten dann gebündelt im Frühjahr. Bedingt durch die Steuerung der öffentlichen Haushalte (Kameralistik) werden in den Herbstmonaten noch Bauaufgaben ausgeschrieben, die noch im selben Kalenderjahr fertiggestellt werden müssen.

Dieser Ablauf ist für die Liquiditätssteuerung der Bauunternehmung von Bedeutung. Die Tatsache, dass in den Frühjahrsmonaten viele Bauaufträge zeitgleich starten, hat einen hohen Vorfinanzierungseffekt zur Folge. Die bauausführenden Firmen müssen die Ausgaben für Material, Mitarbeiter und Nachunternehmer vorfinanzieren, während die Einzahlungen aus den begonnenen Bauvorhaben aufgrund der vertraglichen Regelungen erst Monate später bei den Unternehmen eingehen. Aufgrund der beschriebenen Witterungsabhängigkeit der Bauarbeiten ist die Bauproduktion in den Wintermonaten auf niedrigerem Niveau. Somit werden unmittelbar die Zahlungseingangsströme aus den Bauvorhaben geringer. Die fixen Auszahlungen für die Angestellten, Mieten, Versicherungen etc. fallen jedoch unabhängig von dieser Situation weiter an.

Technische Behinderungen beeinflussen die Liquidität

Neben der Witterung sind auch technische Einflüsse bei der Planung der Zahlungsströme zu beachten. Bauen bedeutet die Herstellung von Unikaten und birgt daher die Gefahr, dass nicht geplante Situationen eintreten. So berichten die Medien häufig, dass trotz bereits begonnener Bauarbeiten die Planung aufgrund von Änderungen des Bauherrn oder aufgrund von öffentlich rechtlichen Rahmenbedingungen baubegleitend geändert wird. Neben der Planungsänderung erfordert die vor Ort vorgefundene Situation in der Baugrube oder im Bestand Änderungen. In der Regel führen die Veränderungen zur Unterbrechung der Produktion und zur Frage, ob die entstehenden Mehrkosten vom Auftraggeber getragen oder zum geschuldeten Werkerfolg des Bauunternehmers gehören. In dieser Zeit muss in jedem Fall das ausführende Unternehmen die Produktionskosten vorfinanzieren.

Die Harmonisierung der Zahlungsströme als zentrale Aufgabe der Liquiditätssteuerung im Bauunternehmen

Vom ersten Spatenstich auf einer Baustelle über die prüfbare Zusammenstellung der abrechenbaren Leistung, der konkreten Stellung der Rechnungen bis zum ersten Zahlungseingang für eine Baustelle können gemäß den rechtlichen, saisonalen und technischen Rahmenbedingungen zwischen acht und zwölf Wochen liegen. Da die Zeitpunkte der Auszahlungsströme anderen Gesetzmäßigkeiten folgen als die der Eingänge, ist die zentrale Aufgabe der kurz- und mittelfristigen Liquiditätssteuerung die Harmonisierung der Zahlungsströme. Damit soll das Bauunternehmen zu allen Zeitpunkten über ausreichend Liquidität verfügen bzw. drohende Engpässe frühzeitig erkennen und entsprechend gegensteuern können. Trotz der komplexen rechtlichen, witterungsbedingten und technischen Rahmenbedingungen des Bauens ist die Steuerung der Liquidität im Bauunternehmen kein ausschließliches Expertenthema. Beim Einsatz eines Steuerungswerkzeugs muss darauf geachtet werden, dass die Planung der Einzahlungen auf der Ebene der Projekte erfolgt. Sofern es möglich ist, sollten die Ausgaben der Projekte auch einzeln geplant werden. Aber auch für den Fall, dass diese Planungstiefe bei den Auszahlungen zu aufwendig ist, kann durch einfache Werkzeuge die Liquidität wöchentlich gesteuert werden.

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