Avalmanagement

Die Verbreitung von Risikomanagementsystemen verschiedenster Ausprägung hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Vergleichsweise wenig beachtet werden von Bauunternehmen in diesem Zusammenhang bislang Risiken aus der Beauftragung oder Herauslage von Avalen. Mit dem Oberbegriff „Avale“ werden Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen bezeichnet, die Kreditinstitute oder Kautionsversicherer (Avalgeber) im Auftrag ihrer Kunden (Avalauftraggeber) gegenüber deren Vertragspartnern (Avalbegünstigten) übernehmen. Das Avalmanagement (Bondmanagement) beinhaltet Maßnahmenpakete zur Minimierung sowie Beseitigung von Liquiditäts- und Zahlungsausfallrisiken.

Avalarten

Anzahlungsaval
Im Bauprojektgeschäft müssen die Auftragnehmer für die Durchführung eines Bauprojektes oftmals umfangreiche Vorleistungen (Planungsleistungen, Vorfertigung von Elementen etc.) erbringen. Andererseits schuldet der Auftraggeber die Bezahlung in der Regel erst nach erfolgreicher Erbringung der versprochenen Bauleistung. Da die Vorleistung des Auftragnehmers und die spätere Zahlung durch den Auftraggeber zeitlich weit auseinanderfallen können, kommt es in der Praxis vor, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Anzahlung für die Finanzierung der Vorleistungen überweist. Damit der Auftraggeber eine Sicherheit hat, dass der Auftragnehmer die vertraglich zugesicherten Leistungen später erfüllt, vereinbaren die Parteien in diesem Falle, dass der Auftraggeber ein Anzahlungsaval erhält.

Vertragserfüllungs- bzw. Leistungsaval
Besonders im Bauwesen ist die Form des Vertragserfüllungsavals, auch Leistungs- oder Ausführungsaval genannt, sehr verbreitet. Gemäß § 17 Abs. 1 Ziff. 2 VOB/B dient eine vereinbarte Sicherheit dazu, die vertragsgemäße Ausführung der Bauleistung durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber sicherzustellen. Hierzu kann der Auftragnehmer eine Bürgschaft eines Kreditinstituts oder eines Kreditversicherers leisten (vgl. § 17 Abs. 2 VOB/B). In der Regel wird ein Höchstbetrag in Höhe von fünf bis zehn Prozent der Auftragssumme vereinbart.

Gewährleistungsaval
Bei Werkverträgen bzw. Werklieferungsverträgen schuldet der Auftragnehmer neben der mängelfreien Erstellung des Werkes die Gewährleistung, dass in einem vertraglich bedungenen Zeitraum von in der Regel drei bis fünf Jahren keine Mängel gegenüber der vertraglich geschuldeten Leistung auftreten. Für den Fall, dass der Auftragnehmer seine Gewährleistungsverpflichtung zur Beseitigung etwaiger Mängel nicht oder schlecht erfüllt, dient das Gewährleistungsaval der Sicherstellung der Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.

Bei allen vorstehend dargestellten Avalarten ist die Bereitstellung der Avalurkunde Voraussetzung dafür, dass der Avalbegünstigte seinerseits Leistungen an den Avalauftraggeber erbringt, zum Beispiel eine Anzahlung leistet oder einen Gewährleistungseinbehalt auszahlt.

Herauslage des Avals als Valutierung einer Kreditlinie

Im Verhältnis zwischen dem Avalgeber und seinem Avalauftraggeber erfolgt die Herauslage von Avalen auf der Grundlage eines Avalkredits. Dieser wird in der Regel als revolvierend ausnutzbare (Aval-)kreditlinie eingeräumt. Durch Versendung der Avalurkunde wird die Kreditlinie in Höhe des jeweiligen Avalbetrages in Anspruch genommen. Erst durch vorbehaltlose Rückgabe der Avalurkunde oder schriftliche Verzichtserklärung des Avalbegünstigten wird die Kreditlinie in Höhe des Avalbetrages wieder frei und kann zur Beauftragung neuer Avale eingesetzt werden. Eine freie Avalkreditlinie ist daher eine wesentliche Voraussetzung für die Generierung von Liquidität. Bei Kreditlinien, die wahlweise für die Inanspruchnahme von Barkrediten und Avalkrediten genutzt werden können, wirkt sich die Herauslage bzw. Rückgabe von Avalurkunden sogar unmittelbar in Höhe des jeweiligen Avalbetrages auf die freie Liquidität des Avalauftraggebers aus.

Avalmanagement als Liquiditätsmanagement

Avalmanagement zielt zum einen darauf ab, die Ausnutzbarkeit von Avalkreditlinien zu optimieren und dadurch die Liquidität des Avalauftraggebers zu verbessern. Dies geschieht, indem durch rechtliche und tatsächliche Maßnahmen sichergestellt wird, dass herausgelegte Avale, die wegen Erledigung des Sicherungszweckes vom Avalbegünstigten nicht mehr benötigt und/oder vom Avalauftraggeber nicht mehr geschuldet werden, umgehend an den Avalgeber zurückgegeben werden.

Center of Competence

Avalmanagement kann nur von multidisziplinär aufgestellten Teams optimal umgesetzt werden. Diese müssen nicht nur über Kenntnisse des materiellen Bürgschafts- und Garantierechts sowie des Avalauftrags- bzw. Kreditrechts verfügen, sondern auch in der Lage sein, zu erfassen, welche Leistungen in dem durch das Aval abgesicherten Grundverhältnis, z.B. ein Bauvertrag, geschuldet bzw. tatsächlich erbracht sind. Um diesen Anforderungen zu entsprechen, hat Buchalik Brömmekamp ein Center of Competence gebildet, dem neben erfahrenen und auf Avalrecht sowie -prozesse spezialisierten Bank- und Insolvenzrechtlern auch (Wirtschafts-)Ingenieure und Kaufleute angehören, die über umfangreiche Erfahrungen im Projekt- und Avalmanagement verfügen.

Avalmanagement als Risikomanagement

  • Managen der Risiken des Avalauftraggebers
  • Managen der Risiken des Avalgebers

Unsere Leistungen:

  • Unterstützung bei der Prozessoptimierung
  • Beratung bei der Ausgestaltung von Avalen
  • Begleitung von Unternehmen bei der Optimierung ihres Avalportfolios
  • Leistungen für Banken und Kautionsversicherer

Ihre Ansprechpartner

Robert Buchalik

Partner, Rechtsanwalt, Geschäftsführer
T +49 211 828 977-140
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Dr. Jasper Stahlschmidt

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