Insol­venz­plan

Das Insol­venz­plan­ver­fah­ren ist eine vom Regel­ver­fah­ren abwei­chen­de Art der Insol­venz­ab­wick­lung, bei wel­cher indi­vi­du­el­le, „maß­ge­schnei­der­te“  Rege­lun­gen für die Lösung der Unter­neh­mens­kri­se getrof­fen wer­den kön­nen. Dadurch kann z.B. der Rechts­trä­ger erhal­ten blei­ben und die Restruk­tu­rie­rung des insol­ven­ten Unter­neh­mens im Vor­der­grund stehen.

Es han­delt sich letzt­lich um eine Eini­gung zwi­schen dem insol­ven­ten Unter­neh­men und des­sen sämt­li­chen Gläu­bi­gern. Dabei müs­sen die Gläu­bi­ger davon über­zeugt wer­den, dass sie mit einem Insol­venz­plan­ver­fah­ren bes­ser gestellt wer­den als bei einer Zer­schla­gung des Unter­neh­mens. Die Par­tei­en kön­nen vom insol­venz­recht­li­chen Regel­ver­fah­ren abwei­chen­de Ver­ein­ba­run­gen, ins­be­son­de­re hin­sicht­lich des Erhalts und der Wei­ter­füh­rung des Unter­neh­mens tref­fen. Die skiz­zier­te Fort­füh­rung des Unter­neh­mens erfolgt auf der Grund­la­ge eines Sanie­rungs­kon­zep­tes. Das Insol­venz­ge­richt muss nach der Annah­me durch die Gläu­bi­ger den Insol­venz­plan bestä­ti­gen. Nach Rechts­kraft wird das Insol­venz­ver­fah­ren aufgehoben.

Das Ver­fah­ren bie­tet also Chan­cen für alle Betei­lig­ten: Das schuld­ne­ri­sche Unter­neh­men erhält die Chan­ce der Neu­aus­rich­tung und eines „wirt­schaft­li­chen Neu­starts“ und die Gläu­bi­ger erhal­ten die Chan­ce auf einer bes­se­ren Befrie­di­gung Ihrer For­de­run­gen und einer zukünf­ti­gen Zusam­men­ar­beit mit dem neu­aus­ge­rich­te­ten Unternehmen.

Auf­grund unse­rer lang­jäh­ri­gen Erfah­rung in der Durch­füh­rung von Insol­venz­plan­ver­fah­ren prü­fen wir die Vor­aus­set­zun­gen für eine erfolg­rei­che Ver­fah­ren­sum­set­zung. Buch­a­lik Bröm­me­kamp Rechts­an­walts­gesll­schaft bie­tet eine umfas­sen­de Bera­tung zu den recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen, ins­be­son­de­re des Gesell­schafts-Arbeits- und Steu­er­rechts. Unse­re Part­ner­ge­sell­schaft ple­no­via unter­sucht die ope­ra­ti­ven und finanz­wirt­schaft­li­chen Restruk­tu­rie­rungs­maß­nah­men sowie die Sanie­rungs­fä­hig­keit und Sanie­rungs­wür­dig­keit des Unter­neh­mens. Durch Ein­satz unse­rer Sanie­rungs­exper­ten als Chief Res­truc­tu­ring Offi­cer (CRO) schaf­fen wir wie­der Ver­trau­en in die Unter­neh­mens­lei­tung und kön­nen Gläu­bi­ger über­zeu­gen, sich an der Sanie­rung des Unter­neh­mens zu beteiligen

Die Kom­ple­xi­tät des Insol­venz­plan­ver­fah­rens ist enorm, da wirt­schaft­li­che und recht­li­che Aspek­te berück­sich­tigt sowie Pro­jekt­ma­nage­men­t­er­fah­rung ein­ge­bracht wer­den müs­sen. Schuld­ner, Gläu­bi­ger als auch Insol­venz­ver­wal­ter soll­ten des­halb Exper­ten von Buch­a­lik Bröm­me­kamp früh­zei­tig in den Pro­zess einbinden.

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