Akzessorietät

Akzessorietät (Adjektiv: akzessorisch) ist ein Begriff aus der juristischen Fachsprache und bedeutet Abhängigkeit oder Gebundenheit.

Im Zivilrecht sind akzessorische Rechte Neben- oder Sicherungsrechte, die an eine bestimmte Forderung gebunden sind. Diese Sicherungsrechte erlöschen automatisch, sobald die Forderung beglichen wird. Beispiele für akzessorische Rechte sind beispielsweise die Bürgschaft oder die Hypothek.