Bera­tungs­hil­fe

Die Bera­tungs­hil­fe ist eine staat­li­che Unter­stüt­zung für den Recht­su­chen­den, der die Kos­ten für einen Rechts­an­walt nicht auf­brin­gen kann und dem kei­ne ande­re zumut­ba­re Mög­lich­keit für eine Hil­fe zur Ver­fü­gung steht. Im Rah­men der Bera­tungs­hil­fe kön­nen bei­spiels­wei­se außer­ge­richt­li­che Rechts­an­walts­kos­ten über­nom­men werden.

In der Pra­xis wird aller­dings immer häu­fi­ger kei­ne Bera­tungs­hil­fe mehr gewährt, sodass sie nur noch in Ein­zel­fäl­len zum Ein­satz kommt.

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