Erör­te­rungs­ter­min

Wäh­rend eines Erör­te­rungs­ter­mins wird der Insol­venz- oder Restruk­tu­rie­rungs­plan und das Stimm­recht erör­tert. Über die­se wird dann anschlie­ßend in einem Abstim­mungs­ter­min abge­stimmt, daher kön­nen der Abstim­mungs- und Erör­te­rungs­ter­min auch zusam­men­fal­len. Zu beach­ten ist jedoch, dass der Ter­min öffent­lich bekannt gege­ben wer­den muss.

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