Erörterungstermin

Während eines Erörterungstermins wird der Insolvenz- oder Restrukturierungsplan und das Stimmrecht erörtert. Über diese wird dann anschließend in einem Abstimmungstermin abgestimmt, daher können der Abstimmungs- und Erörterungstermin auch zusammenfallen. Zu beachten ist jedoch, dass der Termin öffentlich bekannt gegeben werden muss.