Gerichtsstand

Ausschlaggebend dafür, bei welchem Gericht ein Insolvenzantrag zu stellen ist, welches Gericht also für ein Insolvenzverfahren örtlich zuständig ist, ist bei natürlichen Personen der Wohnort und bei juristischen Personen der im Handelsregister eingetragene Sitz oder abweichend hiervon der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit (sog. COMI – Center of main interest). Sachlich zuständig ist jeweils für einen Landgerichtsbezirk das am Ort des Landgerichts ansässige Amtsgericht. Sie finden Ihr zuständiges Gericht in NRW über die Seite www.justiz-nrw.de.

Abweichend von den allgemeinen Regeln zur örtlichen Zuständigkeit kann ein sog. Gruppengerichtsstand begründet werden, wenn mehrere einzelne juristische Personen, die miteinander verbunden sind, unterschiedliche handelsrechtliche Sitze haben und damit verschiedene Gerichte örtlich zuständig wären. Dann kann unter bestimmten Voraussetzungen für alle Gesellschaften ein einziges Gericht zuständig werden, was der Verfahrenserleichterung dient.

Rechtliche Grundlage: