Gesellschaft

Das Gesellschaftsrecht bezeichnet die Gesellschaft als eine Personenvereinigung, die einen gemeinsamen Zweck verfolgt und sich durch einen Gesellschaftsvertrag auf unbestimmte Zeit gegründet hat. Eine Gesellschaft kann in Form einer Personengesellschaft (z.B. GbR, OHG), einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, AG) oder Genossenschaft bestehen.