Juristische Person

Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist. Juristische Personen des Privatrechts sind z. B. die GmbH, die Unternehmergesellschaft (UG) oder die AG. Für die juristische Person handeln ihre Organe, z. B. der Geschäftsführer. Juristische Personen des Privatrechts sind insolvenzfähig, über ihr Vermögen kann also ein Insolvenzverfahren durchgeführt werden.