Krisenfrüherkennungssystem

Die Pflicht ein Krisenfrüherkennungssystem in einem Unternehmen zu etablieren, besteht seit dem 01.01.2021. Hintergrund dieses Systems ist es, dass die entsprechenden Personen in die Lage versetzt werden, die negativen Entwicklungen, die das Unternehmen in eine existenzbedrohende Lage versetzen könnten, frühzeitig erkennt werden und somit rechtzeitig dagegen vorgegangen werden kann.