Schuldner

Als Schuldner bezeichnet man die Person, die auf Grundlage eines Schuldverhältnisses an den Gläubiger eine Leistung erbringen muss, vgl. § 241 Absatz 1 BGB. Im Insolvenzverfahren wird das betroffene Unternehmen, das sich in der Insolvenz befindet, ebenfalls als Schuldner bezeichnet.