Treuhänder

Eine natürliche Person kann bei Insolvenzantragstellung auch die Erteilung der Restschuldbefreiung nach Durchführung des Insolvenzverfahrens beantragen. Bei Eintritt in die Restschulbefreiungsphase bestimmt das Insolvenzgericht einen Treuhänder. An diesen tritt der Schuldner für die Dauer der Restschuldbefreiungsphase seine pfändbaren Lohn- und Gehaltsanteile ab. Der Treuhänder vereinnahmt diese für die Gläubigergemeinschaft und verteilt die eingehenden Gelder an diese einmal jährlich. Des Weiteren ist der Treuhänder verpflichtet, jährlich über die Wohlverhaltensphase einen Bericht gegenüber dem Insolvenzgericht abzugeben. Der Schuldner ist dem Treuhänder gegenüber insbesondere verpflichtet, einen Wechsel seiner Einkommensverhältnisse und seines Wohnortes mitzuteilen.

Rechtliche Grundlagen: