Verwertungssperre

Soweit an Gegenständen des beweglichen Vermögens im Rahmen eines Insolvenzverfahrens durch besicherte Gläubiger Sicherungsrechte geltend gemacht werden, können sie diese aufgrund der Verwertungssperre nicht direkt durchsetzen.

Falls eine Verwertungssperre vorliegt, ist dem Gläubiger sowohl der Wertverlust zu ersetzen als auch die geschuldeten Zinsen.