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Sanie­rungs­mo­de­ra­ti­on

Im Rah­men des neu­en außer­ge­richt­li­chen Sanie­rungs­ver­fah­rens (Sta­RUG) wird vom zustän­di­gen Restruk­tu­rie­rungs­ge­richt gege­be­nen­falls ein soge­nann­ter Restruk­tu­rie­rungs­be­auf­trag­ter bzw. Sanie­rungs­mo­de­ra­tor bestellt.

Das neue Sanierungsrecht

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In unse­rem White­Pa­per beleuch­ten wir die aktu­el­len Ände­run­gen rund um das neue Sanie­rungs­recht. Sie kön­nen das White­Pa­per ganz ein­fach per Klick auf den Down­load-But­ton herunterladen.

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    Wir bie­ten mit unse­rem hoch­qua­li­fi­zier­ten Team auch die­se Leis­tun­gen an.

    Hier­für sind unse­re Part­ner Dr. Utz Bröm­me­kamp sowie Dr. Jas­per Stahl­schmidt seit Ende 2020 als Restrukturierungsbeauftragter/ Sanie­rungs­mo­de­ra­tor zer­ti­fi­ziert (DIAI). Bei­de Part­ner sind bei den zustän­di­gen Restruk­tu­rie­rungs­ge­rich­ten des Lan­des NRW in die Vor­auswahl­lis­te aufgenommen.

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