Kosten für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Rechte
Viele betroffene Arbeitnehmer nehmen an, dass hohe Kosten entstehen, wenn sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt einschalten. Diese Sorge schreckt viele Menschen von einem Gang zum Anwalt ab. Die Folge ist, dass damit leider oftmals auch ein Rechtsverlust in Kauf genommen wird.
Um hier Transparenz und Klarheit zu schaffen, haben wir einen Kostenrechner entwickelt, der die im Rahmen der Durchsetzung Ihrer Rechte insgesamt anfallenden Kosten ermittelt. Gleichzeitig erhalten Sie eine exakte Darstellung sämtlicher enthaltenen Leistungen. Wir erhalten für unsere anwaltliche Tätigkeit lediglich die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgegebenen Mindestgebühren. Es kommen insoweit keine Zusatzkosten auf Sie zu. Auf diese Weise haben Sie volle Kostenkontrolle und mehr von Ihrer Abfindung.
Erst nachdem wir Ihren Anspruch kostenlos geprüft haben, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf und empfehlen Ihnen unverbindlich die für Ihren Fall beste Vorgehensweise. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich Ihre persönlichen Wünsche und erklären Ihnen auch gerne die Vor- und Nachteile bestehender Alternativen. Dies ist selbstverständlich ebenfalls kostenfrei. Sollten Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte wünschen, steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner hierfür gerne zur Verfügung.
Probleme mit dem Arbeitgeber?
Berechnen Sie kostenfrei Ihre voraussichtlichen Anwalts- und Gerichtskosten. Geben Sie einfach Ihr Bruttomonatsgehalt ein, klicken Sie auf „Kosten anzeigen“ und schon werden Ihnen die voraussichtlichen Gesamtkosten für die drei möglichen Verfahrensarten ausgewiesen.
Außergerichtlicher Vergleich
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Gesamtkosten
- Kostenlose Erstberatung durch einen Fachanwalt
- Verhandlungen mit Arbeitgeber
- Regelmäßige Updates über den Verhandlungsstand
- Durchgehend derselbe Ansprechpartner
- Auslagenpauschale
- Umsatzsteuer
Empfohlene Vorgehensweise
Klageerhebung und Abschluss durch Vergleich
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Gesamtkosten
- Kostenlose Erstberatung durch einen Fachanwalt
- Bestmöglicher Schutz Ihrer Rechte mit Blick auf 3-Wochen-Frist
- Optimale Verhandlungsposition ggü. dem Arbeitgeber
- Erstellung und Abstimmung der Klageschrift
- Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht
- Regelmäßige Updates über den Verhandlungsstand
- Durchgehend derselbe Ansprechpartner
- Auslagenpauschale
- Gerichtskosten
- Umsatzsteuer
Außergerichtlicher Vergleichsversuch, Klage und Abschluss durch Vergleich
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Gesamtkosten
- Kostenlose Erstberatung durch einen Fachanwalt
- Verhandlungen mit Arbeitgeber
- Erstellung und Abstimmung der Klageschrift
- Regelmäßige Updates über den Verhandlungsstand
- Durchgehend derselbe Ansprechpartner
- Auslagenpauschale
- Gerichtskosten
- Umsatzsteuer
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kommt es hinsichtlich der Kostenübernahme darauf an, ob diese auch einen Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber abdeckt. Ist dies der Fall, können Sie sich entspannt zurücklehnen. Sie wissen nicht, ob Ihre Rechtsschutzversicherung arbeitsrechtliche Streitigkeiten abdeckt? Kein Problem, wir übernehmen die Klärung kostenlos und gerne für Sie.
Prozessfinanzierung
Ein Prozessfinanzierer prüft zunächst die Erfolgsaussichten des Rechtsstreits und die Zahlungsfähigkeit des Gegners. Übernimmt er im Ergebnis sämtliche Kosten des Verfahrens, erhält er im Gegenzug eine Erfolgsbeteiligung. Diese kann allerdings bei minimalem Risiko für den Prozessfinanzierer bis zu 60 Prozent der erstrittenen Zahlung betragen, was sie recht unattraktiv macht. Eine Prozessfinanzierung kommt zudem nur bei hohen Streitwerten (> 100.000 €) in Betracht.
Prozesskostenhilfe
Die Prozesskostenhilfe soll auch Menschen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ermöglichen, Ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen. Da die Kosten in diesem Fall vom Staat und somit der Gemeinschaft übernommen werden, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Finanzielle Bedürftigkeit
- Die Klage muss eine Chance auf Erfolg haben und wäre auch ohne Prozesskostenhilfe erhoben worden
Die Prozesskostenhilfe ist grundsätzlich kostenlos, muss aber im Zweifelsfall je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise in Raten zurückgezahlt werden.
Sie zahlen selbst
Kommt keine andere Finanzierungsmöglichkeit in Betracht, übernehmen Sie unsere vorab bekannten Kosten selbst. Gerne können Sie diese auch im Rahmen einer Ratenzahlungsvereinbarung an uns leisten.
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