Auto­mo­bil­zu­lie­fe­rer Pro­gress-Werk Ober­kirch (PWO) baut bis zu 200 Stel­len am Stamm­sitz ab

Sin­ken­de Umsät­ze bei den Auto­mo­bil­her­stel­lern wir­ken sich im Ergeb­nis auch auf deren Zulie­fe­rer aus. Bereits seit län­ge­rem berich­ten wir regel­mä­ßig über umfang­rei­che­re Per­so­nal­spar­maß­nah­men in der Auto­mo­bil­bran­che. Nun hat es die Mit­ar­bei­ter des Unter­neh­mens PWO, sei­nes Zei­chens Her­stel­ler und Ent­wick­ler anspruchs­vol­ler Metall­kom­po­nen­ten und Sub­sys­te­men in Leicht­bau­wei­se, getrof­fen. Das Unter­neh­men hat ange­kün­digt, bis zu 200 von aktu­ell 1.450 Arbeits­plät­zen am Stamm­sitz des Unter­neh­mens in Ober­kirch-Sta­del­hof strei­chen zu wol­len. Das Unter­neh­men beschäf­tigt 3.000 Mit­ar­bei­ter, sodass durch die Maß­nah­me rund 5 % der Beleg­schaft betrof­fen ist.

Anders als ande­re Zulie­fe­rer ist PWO nicht so stark durch den lau­fen­den Struk­tur­wan­del der Bran­che auf­grund des Wan­dels weg vom Ver­bren­nungs­mo­tor hin zum elek­tri­schen Antrieb betrof­fen. Aller­dings spürt das Unter­neh­men die Aus­wir­kun­gen der durch das neu­ar­ti­ge Coro­na­vi­rus aus­ge­lös­ten Wirt­schafts­kri­se und erwar­tet in die­sem Zusam­men­hang für die nächs­ten Jah­re Umsät­ze auf nied­ri­ge­rem Niveau. Um das Unter­neh­men wett­be­werbs­fä­hig zu hal­ten, plant die Füh­rung von PWO daher eine Anpas­sung der Kos­ten­struk­tur. Die­ser Schritt sei ohne einen Stel­len­ab­bau nicht erfolg­ver­spre­chend, die Arbeits­kos­ten sei­en zu hoch. PWO plant nach eige­nen Anga­ben, den Stel­len­ab­bau sozi­al­ver­träg­lich durch­zu­füh­ren und auf betriebs­be­ding­te Kün­di­gun­gen soweit mög­lich zu ver­zich­ten. Im Ernst­fall wür­de jedoch auch hier­von Gebrauch gemacht wer­den. Für die ver­blei­ben­den Mit­ar­bei­ter zeich­nen sich eben­falls Ein­schrän­kun­gen ab. So plant das Unter­neh­men der­zeit, den aktu­ell gel­ten­den Ergän­zungs­ta­rif­ver­trag zu ver­län­gern. Die­ser ermög­licht es dem Unter­neh­men, die Mit­ar­bei­ter im Unter­schied zum Metall­ta­rif mit den dar­in ver­ein­bar­ten 35 Wochen­stun­den zwei­ein­halb Stun­den pro Woche ohne Aus­gleich län­ger arbei­ten zu lassen.

Die Ankün­di­gung eines geplan­ten Stel­len­ab­baus weckt Unsi­cher­hei­ten und schafft im Zwei­fel auch Exis­tenz­ängs­te. Dies ist eine nach­voll­zieh­ba­re Reak­ti­on, denn schließ­lich han­delt es sich bei dem Arbeits­platz meist um die eige­ne Exis­tenz­grund­la­ge. Nach dem ers­ten Schock soll­te man sich jedoch gut über die Rechts­la­ge infor­mie­ren. Denn nur wenn man sei­ne Rech­te kennt, kann man auch fun­dier­te Ent­schei­dun­gen treffen.

In weni­gen Klicks zur mög­li­chen Abfindung

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