Abstimmungstermin

Im Abstimmungstermin werden die Stimmrechte der von dem Insolvenz- oder Restrukturierungsplan betroffenen Gläubiger festgestellt und über die Annahme des jeweiligen Plans abgestimmt.

Dabei setzen die beiden Pläne unterschiedliche Abstimmungsmehrheiten voraus. Die Annahme des Restrukturierungsplans setzt eine Zustimmung von 75 % der planbetroffenen Gläubiger in jeder Gruppe und Summenmehrheit voraus. Die Annahme des Insolvenzplans setzt eine Mehrheit von 50 % der abstimmenden Gläubiger in jeder Gruppe sowie Summen- und Kopfmehrheit voraus.

Während der Abstimmungstermin über den Insolvenzplan grundsätzlich beim Insolvenzgericht als Präsenztermin und nur in Ausnahmefällen schriftlich durchgeführt wird, kann der Abstimmungstermin über den Restrukturierungsplan auch außergerichtlich, schriftlich oder digital durchgeführt werden.