Gerichtsvollzieher

Der Gerichtsvollzieher ist ein Vollstreckungsorgan in der Einzelzwangsvollstreckung. Er pfändet Bargeld und körperliche Sachen bei einem Schuldner und nimmt diesem die eidesstattliche Versicherung ab. Er ist auch zuständig für eine vom Insolvenzgericht angeordnete zwangsweise Vorführung eines Schuldners. Des Weiteren nimmt er auch Zustellungen von Schriftstücken vor.