Insolvenzmasse

Die Insolvenzmasse umfasst das gesamte Vermögen eines Schuldners, das diesem zum Eröffnungszeitpunkt des Insolvenzverfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt, also neu erwirbt. Gegenstände, in die nicht zwangsweise vollstreckt werden kann (unpfändbare Gegenstände) gehören nicht zur Insolvenzmasse.

Der Insolvenzverwalter verwertet („versilbert“) die Insolvenzmasse und bedient daraus zunächst die Verfahrenskosten, sodann die sonstigen Masseverbindlichkeiten und verteilt den Rest gleichmäßig an alle Insolvenzgläubiger.

Rechtliche Grundlage: