Liqui­di­tät

Liqui­di­tät bezeich­net zum einen die vor­han­den flüs­si­gen Mit­tel (Bank­gut­ha­ben, Bar­geld) einer Per­son oder eines Unter­neh­mens und zum ande­ren die Fähig­keit, bestehen­de Zah­lungs­pflich­ten frist­ge­recht zu erfül­len. Ist ein Rechts­sub­jekt (natür­li­che Per­son oder Unter­neh­men) nicht in mehr in der Lage, aus den zur Ver­fü­gung ste­hen­den flüs­si­gen Mit­teln die bestehen­den Ver­bind­lich­kei­ten zu beglei­chen, ist es zah­lungs­un­fä­hig (sie­he Zah­lungs­un­fä­hig­keit).

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