Häufige Fragen zur Abfindung – von Fachanwälten beantwortet

Ab wann steht mir eine Abfindung zu?

Das Gesetz sieht nicht per se eine Abfindungszahlung oder einen Anspruch auf eine Abfindung vor. Vielmehr will sich der Arbeitgeber durch Zahlung einer Abfindung von dem Risiko einer Kündigungsschutzklage befreien, die er verlieren könnte. Wenn der Arbeitnehmer aber erst gar keine Kündigungsschutzklage erhebt, muss sich der Arbeitgeber insoweit auch keine Sorgen machen. Von sich aus wird er nach Ausspruch einer Kündigung keine Abfindung anbieten. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig bezüglich seiner Möglichkeiten beraten zu lassen.

Gibt es eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn man eine Abfindung erhalten hat?

Nein, grundsätzlich zieht eine Abfindungszahlung keine Sperrzeit nach sich. Eine Sperrzeit kann sich aus anderen Gründen ergeben, insbesondere im Falle der Eigenkündigung oder eines Aufhebungsvertrages. Probleme ergeben sich auch dann, wenn im Rahmen eines Aufhebungsvertrages zu Lasten des Arbeitnehmers die Kündigungsfrist abgekürzt wird und – quasi im Gegenzug – dafür die Abfindung erhöht wird.

Wie hoch ist meine Abfindung und wie wird sie berechnet?

Das Gesetz sieht für den Fall einer Kündigungsschutzklage keine feste Formel für die Berechnung einer Abfindung vor. Vielmehr ist dies Verhandlungssache. Um aber einer Abschätzung hinsichtlich der Höhe einer Abfindung vornehmen zu können, bedient man sich in aller Regel der Formel „halbes Bruttomonatsentgelt mal Beschäftigungsjahre“.

Wie werden Abfindungen in der Regel versteuert?

Abfindungen sind voll zu versteuren, dafür fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Im Einzelfall kann sich eine Steuerermäßigung aus der „Fünftelregelung“ ergeben. Diese setzt voraus, dass die Abfindung komplett in einem Jahr bezahlt wird und im Verhältnis zum sowieso schon hohen Grundeinkommen sehr hoch ist.

Steht mir bei Eigenkündigung auch eine Abfindung zu?

Im Falle einer selbst gegenüber dem Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung haben Sie keinen Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Sowieso müssen Sie beachten, dass eine Eigenkündigung und eine grundlose Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages in der Regel zu einer Sperrzeit beim Bezug des Arbeitslosengeldes führen.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wir erhalten für unsere anwaltliche Tätigkeit lediglich die gesetzlich vorgegebenen Mindestgebühren (RVG). Auf diese Weise haben Sie volle Kostenkontrolle und mehr von Ihrer Abfindung.

Für weitere Informationen nutzen Sie bitte unseren Kostenrechner.

Jürgen Bödiger

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Michael Kothes

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