Drohende Zahlungsunfähigkeit

Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht mehr in der Lage sein wird, seine bestehenden Zahlungsverpflichtungen zum fälligen Zeitpunkt zu erfüllen. Sie gilt als Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren, wenn der Schuldner hierauf Antrag stellt. Dieses Recht besitzt bei drohender Zahlungsunfähigkeit jedoch nur der Schuldner, während bei anderen Insolvenzgründen auch die Gläubiger Insolvenzantrag stellen können.

Seit Januar 2021 wurde im Gesetz der Zeitrahmen für die Prognose festgelegt, wann Schuldner voraussichtlich nicht mehr in der Lage sein wird, seine Zahlungspflichten zu erfüllen: drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn dies vom Zeitpunkt der Prognose an in 12 bis 24 Monaten der Fall ist.

Vgl. Zahlungsunfähigkeit