Insolvenzantrag

Durch die Stellung eines Insolvenzantrages erklärt das Unternehmen seine (drohende) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und leitet das Insolvenzeröffnungsverfahren ein. Der Antrag stellt neben dem tatsächlichen Vorliegen eines Insolvenzgrunds eine Grundvoraussetzung für die Einleitung eines Insolvenzverfahrens dar. Der Antrag muss von den Vertretungsorganen der Gesellschaft oder von Gläubigern gestellt werden. Ein Gläubigerantrag kann nur bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gestellt werden. Der Gläubiger, der einen Insolvenzantrag gegen ein Unternehmen einreicht, muss diesen Insolvenzgrund dann glaubhaft machen.