Start­sei­teRechts­be­ra­tungNeu­es Sanie­rungs­recht (Sta­RUG) und wei­te­re Erleich­te­run­genDas Unter­neh­men liqui­die­ren, ver­kau­fen oder restruk­tu­rie­ren: Wel­ches ist der rich­ti­ge Weg?

Das Unter­neh­men liqui­die­ren, ver­kau­fen oder restruk­tu­rie­ren: Wel­ches ist der rich­ti­ge Weg?

Gera­de in Zei­ten mas­si­ver Ver­än­de­run­gen, wie wir sie aktu­ell erle­ben, müs­sen sich betrof­fe­ne Unter­neh­men und Geschäfts­füh­rer fra­gen, ob das Geschäfts­mo­dell ihres Betrie­bes oder Unter­neh­mens­teils noch trag­bar und finan­zier­bar ist.

Jeder Unter­neh­mer steht vor der Her­aus­for­de­rung, sein Kapi­tal mög­lichst effek­tiv und ren­ta­bel ein­zu­set­zen. Das Unter­neh­men liqui­die­ren, ver­kau­fen oder restruk­tu­rie­ren — wor­in lie­gen die Unter­schie­de und wel­ches ist die rich­ti­ge unter­neh­me­ri­sche Entscheidung?

  • Mög­li­cher­wei­se kann eine Liqui­da­ti­on, also die Abwick­lung des Unter­neh­mens, der rat­sa­me Weg sein.
  • Wenn das Unter­neh­men oder ein­zel­ne Geschäfts­fel­der nicht die not­wen­di­ge Per­for­mance leis­ten, kann auch ein Ver­kauf (soge­nann­tes Car­ve-Out) des gesam­ten Betrie­bes oder ein­zel­ner Geschäfts­be­rei­che sinn­voll sein, damit der gesun­de Unter­neh­mens­kern nicht infi­ziert wird.
  • Falls Sanie­rungs­chan­cen bestehen, kann eine Restruk­tu­rie­rung ein­ge­lei­tet wer­den, um das Geschäfts­feld wie­der pro­fi­ta­bel zu machen.

1. Der ers­te Schritt: Ana­ly­se mög­li­cher Optio­nen und Szenario-Planung

Im ers­ten Schritt muss die aktu­el­le Situa­ti­on des Unter­neh­mens unter­sucht wer­den. Bei die­ser betriebs­wirt­schaft­li­chen Ana­ly­se kön­nen wir auf die betriebs­wirt­schaft­li­chen Bera­ter unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via zurück­grei­fen, die Ihnen ein genau­es Bild Ihrer Lage geben werden.

Sofern es dann dar­um geht, den rich­ti­gen Weg, also Liqui­da­ti­on, Ver­kauf oder Restruk­tu­rie­rung zu fin­den, muss dadurch für das Manage­ment und die Stake­hol­der auch ein Mehr­wert geschaf­fen werden.

Bei der Lösungs­fin­dung spie­len neben der Repu­ta­ti­on, den Mit­ar­bei­tern oder der Sup­p­ly Chain auch vie­le recht­li­che Fra­gen eine Rol­le. So hat jeder der drei Lösungs­an­sät­ze steu­er­recht­li­che, arbeits­recht­li­che und gesell­schafts­recht­li­che Kon­se­quen­zen.

Mit unse­rem inter­dis­zi­pli­nä­ren und umfas­sen­den recht­li­chen Ansatz zei­gen wir Ihnen aus einer Hand die wirt­schaft­li­chen und recht­li­chen Aus­wir­kun­gen einer Liqui­da­ti­on, eines Ver­kaufs oder einer in Betracht kom­men­den Restruk­tu­rie­rung auf und bil­den die­se in einem Sze­na­rio ab.

2. Exit­stra­te­gie Liqui­da­ti­on – Wir ste­hen als Liqui­da­tor zur Ver­fü­gung und unter­stüt­zen aus einer Hand

In eini­gen Fäl­len kann die Abwick­lung eines Unter­neh­mens, die soge­nann­te Liqui­da­ti­on, die bes­te Opti­on sein. Die­ser Pro­zess setzt einen ent­spre­chen­den Gesell­schaf­ter­be­schluss vor­aus. Nach einem sol­chen Auf­lö­sungs­be­schluss und der Ein­tra­gung ins Han­dels­re­gis­ter ändert sich der Unter­neh­mens­zweck. Die­ser besteht dann in der Auf­lö­sung, Abwick­lung und Been­di­gung der Gesellschaft.

Sodann star­tet die Pha­se der Abwick­lung der Gesell­schaft. In die­ser Pha­se müs­sen – ver­ein­facht gesagt – sämt­li­che Ver­mö­gens­wer­te ver­äu­ßert wer­den. Gleich­zei­tig müs­sen alle vor­han­de­nen Gläu­bi­ger bezahlt wer­den. Erst nach Ablauf eines Sperr­jah­res darf die Ver­tei­lung des rest­li­chen Ver­mö­gens an die Gesell­schaf­ter erfolgen.

Ver­ant­wort­lich für die Abwick­lung ist zunächst die bis­he­ri­ge Geschäfts­füh­rung. Aller­dings kön­nen auch Drit­te als „Abwick­ler“ bzw. Liqui­da­tor benannt wer­den. Da sich der Liqui­da­tor in einem engen Kor­sett recht­li­cher Anfor­de­run­gen bewegt und hier erheb­li­che Haf­tungs­ri­si­ken bestehen, sind Spe­zia­lis­ten gefragt.

Wir füh­ren seit Jah­ren die­se Tätig­kei­ten durch und grei­fen inner­halb der Kanz­lei auf die jewei­li­ge recht­li­che Fach­kom­pe­tenz zurück. Ger­ne ste­hen wir für die­se Auf­ga­be zur Ver­fü­gung. Nut­zen Sie unse­re Expertise!

Infor­mie­ren Sie sich detail­liert zu die­sem Thema:
Unter­neh­men liqui­die­ren: Eine Alter­na­ti­ve zum Unternehmensverkauf!

3. Exit­stra­te­gie Ver­kauf des Unter­neh­mens oder Unter­neh­mens­teils – soge­nann­tes Distres­sed M&A

Die Coro­na­kri­se, die Trans­for­ma­ti­ons­pro­zes­se im Auto­mo­bil­sek­tor, die Ver­wer­fun­gen im Ener­gie­sek­tor kön­nen signa­li­sie­ren, dass bestimm­te Geschäfts­fel­der und Berei­che nicht mehr zum Gesamt­un­ter­neh­men pas­sen. Hier kann ein Ver­kauf oder Teil­ver­kauf (soge­nann­tes Distres­sed M&A) an Finanz­in­ves­to­ren oder stra­te­gi­sche Inves­to­ren Vor­tei­le bieten.

Wir haben bereits vie­le in ähn­li­cher Wei­se betrof­fe­ne Mit­tel­ständ­ler bera­ten und konn­ten aus unse­rem Netz­werk inter­es­sier­te Inves­to­ren zusam­men­brin­gen. Die Umset­zung des Ver­kaufs begin­nend mit der Inves­to­ren­su­che bis zur Erstel­lung des Kauf­ver­tra­ges beglei­ten wir recht­lich von Anfang an bis zum abschlie­ßen­den Voll­zug.

Nut­zen Sie unse­re Erfah­run­gen und unser Netz­werk bei der Suche nach Investoren.

4. Die Restruk­tu­rie­rung als Chan­ce zur Sanierung

Eine Restruk­tu­rie­rung kann eben­falls eine Opti­on sein, um eine mög­li­che Unter­neh­mens­kri­se abzu­wen­den und das Unter­neh­men im Rah­men einer Sanie­rung wie­der zukunfts­fä­hig aufzustellen.

Hier­bei kommt u. a. eine Restruk­tu­rie­rung außer­halb der Insol­venz nach dem Unter­neh­mens­sta­bi­li­sie­rungs- und Restruk­tu­rie­rungs­ge­setz (Sta­RUG) in Betracht. Wich­tig für ein Ver­fah­ren ist, dass früh­zei­tig gehan­delt wird, um die best­mög­li­che Effi­zi­enz zu gewähr­leis­ten. Auf­grund der Kom­ple­xi­tät soll­te außer­dem ein im Insol­venz­recht ver­sier­ter Rechts­an­walt her­an­ge­zo­gen wer­den. Die­ser kann Sie kom­pe­tent dahin­ge­hend bera­ten, ob und wel­ches Ver­fah­ren für Ihr Unter­neh­men geeig­net ist. Spre­chen Sie uns ger­ne direkt an.

5. Inter­dis­zi­pli­nä­re Bera­tung für den Mit­tel­stand aus einer Hand

Sie haben Fra­gen rund um die­ses The­ma? Ver­ein­ba­ren Sie ger­ne ein kos­ten­lo­ses Erst­ge­spräch. Ob tele­fo­nisch oder per Video-Call – wie es sich für Sie am bes­ten ein­rich­ten lässt. Für einen Ter­min rufen Sie uns an, schrei­ben Sie uns eine E‑Mail oder nut­zen Sie ganz ein­fach unser Kon­takt­for­mu­lar!

Ihre Ansprech­part­ner

Dr. Jasper Stahlschmidt

Dr. Jas­per Stahlschmidt

Geschäfts­füh­rer, Part­ner, Rechts­an­walt, Fach­an­walt für Insol­venz- und Sanierungsrecht
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Philipp Wolters

Phil­ipp Wol­ters LL.M. (UK)

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