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Anwalt im Insol­venz­recht – Bera­ter und Unter­stüt­zung in schwie­ri­gen Zeiten

Läuft mal nicht alles rund ist es hilf­reich, jeman­den unter­stüt­zend an sei­ner Sei­te zu haben. Das gilt auch für den Fall wirt­schaft­li­cher Schwie­rig­kei­ten. Befin­det sich das eige­ne Unter­neh­men in einer Kri­se oder las­ten die pri­va­ten Schul­den auf dem Gemüt, ist guter Rat wertvoll.

Vie­le Men­schen haben Angst vor einem Insol­venz­ver­fah­ren, dabei muss es nicht immer zwangs­läu­fig dazu kom­men. Da das Insol­venz­recht ein sehr kom­ple­xes Rechts­ge­biet ist und die Kon­se­quen­zen einer Untä­tig­keit sehr gra­vie­rend sein kön­nen, soll­te stets ein Anwalt mit dem Schwer­punkt im Insol­venz­recht auf­ge­sucht werden.

Wir klä­ren im Fol­gen­den, wobei der Anwalt mit Schwer­punkt im Insol­venz­recht Sie kon­kret unter­stützt, wel­chen Mehr­wert eine Bera­tung bie­tet und wir beant­wor­ten über­sicht­lich häu­fig gestell­te Fra­gen rund um das The­ma Insolvenz.

  1. Was macht ein Anwalt für Insolvenzrecht?

Anders als man zunächst anneh­men könn­te, ist ein Rechts­an­walt mit dem Schwer­punkt im Bereich Insol­venz­recht nicht nur im Rah­men einer Insol­venz tätig. Bereits im Vor­feld einer Insol­venz kann ein Rechts­an­walt mit ent­spre­chen­dem Schwer­punkt hel­fen und viel­leicht sogar eine Insol­venz abwenden.

Es soll­te auf­grund der gra­vie­ren­den Fol­gen einer Insol­venz für Schuld­ner und Gläu­bi­ger obers­tes Ziel einer jeden Bera­tung durch einen Rechts­an­walt mit dem Schwer­punkt Insol­venz­recht sein, die­se durch geeig­ne­te Maß­nah­men zu verhindern.

Dazu gehört zunächst ein­mal, sich einen voll­stän­di­gen Über­blick über die Situa­ti­on des Schuld­ners zu ver­schaf­fen. Denn nur dann kann durch den Rechts­an­walt eine sinn­vol­le Bewer­tung der Rechts­la­ge und damit die opti­ma­le Vor­ge­hens­wei­se für den Man­dan­ten ermit­telt wer­den. Dies gilt für eine Fir­men­in­sol­venz genau­so wie eine Privatinsolvenz.

Aller­dings soll­te bereits in die­ser Situa­ti­on pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung hin­zu­ge­zo­gen wer­den. Denn auf­grund der Kom­ple­xi­tät der Rechts­la­ge sowie der weit­rei­chen­den Fol­gen für die Betei­lig­ten reicht es nicht aus, im Vor­feld der Ver­hand­lun­gen ein paar Rechts­tipps zu lesen.

Die Bewer­tung der Lage soll­te man idea­ler­wei­se einem Anwalt über­las­sen, der schwer­punkt­mä­ßig in dem Bereich Insol­venz­recht tätig ist. Er kann die Ver­ein­ba­rung so gestal­ten, dass z. B. der Gläu­bi­ger sich kei­nem Anfech­tungs­ri­si­ko aus­setzt und der Schuld­ner eine even­tu­ell bestehen­de Insol­venz­rei­fe wirk­sam beseitigt.

  1. Wor­in besteht der Unter­schied zu einem Insolvenzverwalter?

Der Unter­schied zwi­schen einem Anwalt mit dem Schwer­punkt im Bereich Insol­venz­recht und einem Insol­venz­ver­wal­ter besteht dar­in, dass der Anwalt sei­nen Man­dan­ten bei Rechts­fra­gen neu­tral berät und ihn vor Gericht ver­tritt. Er kann den Man­dan­ten auch im Rah­men einer Insol­venz wei­ter beraten.

Vie­le suchen jedoch zuerst bei einem für gewöhn­lich als Insol­venz­ver­wal­ter auf­tre­ten­den Anwalt nach Rat, wenn Sie in wirt­schaft­li­che Schwie­rig­kei­ten gera­ten sind. Pro­ble­ma­tisch wird es dann, wenn der Rechts­an­walt häu­fig als Insol­venz­ver­wal­ter auf­tritt und als sol­cher vom Gericht in der Ange­le­gen­heit des Rat­su­chen­den bestellt wird.

In ers­ter Linie ist es näm­lich dann sei­ne Auf­ga­be, in einer Insol­venz das gesam­te ver­wert­ba­re Ver­mö­gen des Schuld­ners zu ermit­teln, zu sichern und dies letzt­lich an die Gläu­bi­ger zu verteilen.

Der Insol­venz­ver­wal­ter wird durch das zustän­di­ge Amts­ge­richt bestellt und übt die­ses Amt für die Dau­er der Insol­venz aus. Laut Insol­venz­recht ist eine für den jewei­li­gen Ein­zel­fall geeig­ne­te, ins­be­son­de­re geschäfts­kun­di­ge und von den Gläu­bi­gern und dem Schuld­ner unab­hän­gi­ge natür­li­che Per­son zu bestellen.

Die­se Per­son ist aus dem Kreis aller zur Über­nah­me von Insol­venz­ver­wal­tun­gen berei­ten Per­so­nen aus­zu­wäh­len. Die Insol­venz­ge­rich­te füh­ren hier­für eine soge­nann­te Vor­auswahl­lis­te. In aller Regel bewer­ben sich Men­schen mit ent­spre­chen­der Fach­kennt­nis, also zum Bei­spiel ein Rechts­an­walt. Die Tätig­keit als Anwalt ist aber grund­sätz­lich kein Muss.

  1. Wor­an erkennt man, dass ein Anwalt beson­de­re Kennt­nis­se im Insol­venz­recht hat?

Dass ein Anwalt beson­de­re Kennt­nis­se im Bereich Insol­venz­recht hat, erken­nen Sie vor allem dar­an, dass er einen ent­spre­chen­den Fach­an­walts­ti­tel trägt. In die­sem Fall wäre dies ein Fach­an­walt für Insol­venz­recht bzw. ein Fach­an­walt für Insol­venz- und Sanierungsrecht.

Des Wei­te­ren soll­ten Sie sich danach erkun­di­gen, ob der von Ihnen ins Auge gefass­te Rechts­an­walt neben der Zusatz­qua­li­fi­ka­ti­on Fach­an­walt auch über Refe­ren­zen ver­fügt, die ihn in dem Bereich Insol­venz­recht als Exper­ten aus­wei­sen. Die­se kön­nen Sie meist auf der Web­site der Kanz­lei fin­den. Falls nicht, fra­gen Sie den Anwalt Ihres Ver­trau­ens ruhig danach. Er wird Ihnen, wenn vor­han­den, ger­ne sei­ne Refe­ren­zen zeigen.

Es kann auch nicht scha­den, sich über den Rechts­an­walt im Inter­net zu infor­mie­ren. Auf diver­sen Por­ta­len fin­det sich meist eine Bewer­tung der Kanz­lei oder des spe­zi­el­len Anwalts.

Es kommt auch vor, dass der Anwalt auf sei­ner eige­nen Web­site aus­führ­li­che Rechts­tipps zu The­men rund um Insol­venz und das Insol­venz­recht gibt. Anhand der Rechts­tipps las­sen sich meist ers­te Fra­gen klä­ren. Ist dies der Fall und sind die Rechts­tipps auch  ver­ständ­lich geschrie­ben, ist dies ein gutes Zei­chen und es steht einer Kon­takt­auf­nah­me mit dem Anwalt nichts im Wege.

  1. Kann man trotz Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten ein Insol­venz­ver­fah­ren vermeiden?

Für die Bewer­tung der Fra­ge, ob bei Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten ein Insol­venz­ver­fah­ren ver­mie­den wer­den kann, kommt es ent­schei­dend auf den Ein­zel­fall an. Lie­gen tat­säch­lich nur Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten im Sin­ne einer Zah­lungs­sto­ckung vor, bestün­de selbst für Unter­neh­men grund­sätz­li­che kei­ne Insolvenzantragspflicht.

Liegt jedoch eine Zah­lungs­un­fä­hig­keit vor, ist für Unter­neh­men in bestimm­ten Rechts­for­men eine Antrags­pflicht gegeben.

Für Ver­brau­cher besteht nach deut­schem Insol­venz­recht grund­sätz­lich kei­ne Pflicht, einen Insol­venz­an­trag zu stel­len und damit die Pri­vat­in­sol­venz ein­zu­lei­ten. Aller­dings kann sich ein zu lan­ges Hin­aus­zö­gern nega­tiv auf die Rest­schuld­be­frei­ung auswirken.

Unse­re Rechts­an­wäl­te beant­wor­ten Ihnen Ihre Fra­gen hier­zu ger­ne im Rah­men der von uns ange­bo­te­nen Schuld­ner­be­ra­tung. Die­se kann in unse­rer Kanz­lei erfol­gen oder auch ger­ne tele­fo­nisch oder per Video­call. Neh­men Sie dafür mit uns Kon­takt auf. Nut­zen Sie auch ger­ne unse­re kos­ten­lo­se Insol­venz­sprech­stun­de, die wir 2‑mal im Monat anbieten.

  1. Wel­chen Mehr­wert bie­tet eine Bera­tung durch einen Anwalt im Insol­venz­recht für Unternehmen?

In wirt­schaft­li­chen Schwie­rig­kei­ten befind­li­che Unter­neh­men soll­ten unbe­dingt einen Anwalt auf­su­chen, der im Bereich Insol­venz­recht berät. Wie bereits oben aus­ge­führt, trägt er idea­ler­wei­se die Zusatz­qua­li­fi­ka­ti­on “Fach­an­walt für Insol­venz- und Sanierungsrecht”.

Das Insol­venz­recht ist sehr kom­plex und sieht ins­be­son­de­re für die Geschäfts­lei­tung eines Unter­neh­mens im schlimms­ten Fall erheb­li­che Haf­tungs­ri­si­ken vor. Das gilt vor allem dann, wenn die Insol­venz­an­trags­pflicht nicht beach­tet oder eine Insol­venz gar bewusst ver­schleppt wurde.

Neben der per­sön­li­chen Haf­tung kann dies dazu füh­ren, dass das Unter­neh­men nicht fort­ge­führt wer­den kann. Bei recht­zei­ti­gem Han­deln wäre dies indes­sen viel­leicht mög­lich gewesen.

Soll­te sich das Unter­neh­men in der Kri­se befin­den, gibt es auch außer­halb des klas­si­schen Insol­venz­ver­fah­rens attrak­ti­ve Sanie­rungs­in­stru­men­te, die den Erhalt des Unter­neh­mens im Fokus haben. Auch hier­für soll­ten Sie einen im Insol­venz­recht erfah­re­nen Rechts­an­walt hinzuziehen.

All dies zeigt, wie wich­tig die Erfah­rung des Bera­ters mit dem The­men­kom­plex Insol­venz ist. Denn nur wenn er die gesam­te Kla­via­tur der Restruk­tu­rie­rung beherrscht, kann er auch eine belast­ba­re Bewer­tung der aktu­el­len Situa­ti­on sowie der bestehen­den Erfolgs­aus­sich­ten der infra­ge kom­men­den Sanie­rungs­in­stru­men­te abgeben.

Spre­chen Sie uns bei Bedarf ger­ne an. Im Rah­men eines kos­ten­lo­sen und unver­bind­li­chen Erst­ge­sprächs erläu­tern wir Ihnen die bestehen­den Sanie­rungs­op­tio­nen und beant­wor­ten Ihre Fra­gen rund um das The­ma Insolvenz.

Das Gespräch kann per­sön­lich in unse­rer Kanz­lei oder auch digi­tal statt­fin­den. Als Rechts­an­wäl­te legen wir beson­de­ren Wert auf sehr gute Erreich­bar­keit sowie schnel­le Ter­mi­ne für unse­re Mandanten.

  1. Wel­chen Mehr­wert bie­tet ein Anwalt bei einer Privatinsolvenz?

Eine Pri­vat­in­sol­venz kommt nur bei Ver­brau­chern in Betracht. Als Insol­venz­grün­de gel­ten eine dro­hen­de bzw. bereits ein­ge­tre­te­ne Zah­lungs­un­fä­hig­keit. Eine sol­che liegt vor, wenn der Ver­brau­cher die in der Ver­gan­gen­heit ange­häuf­ten Schul­den nicht mehr durch sein Ver­mö­gen decken kann.

Oft­mals drü­cken die Schul­den dabei schon län­ger und erschwe­ren das Leben zuneh­mend. Der Gesetz­ge­ber hat den Gang in die Pri­vat­in­sol­venz zum 01.01.2021 deut­lich attrak­ti­ver gemacht, indem er die Wohl­ver­hal­tens­pha­se von sechs auf drei Jah­re verkürzte.

Erfah­rungs­ge­mäß ist die Situa­ti­on für Betrof­fe­ne im Umfeld einer Insol­venz emo­tio­nal belas­tend. Außer­dem ken­nen sich Betrof­fe­ne in aller Regel nicht mit dem kom­ple­xen Insol­venz­recht aus. Ein Anwalt kann hier Abhil­fe schaf­fen, ins­be­son­de­re wenn sein Tätig­keits­schwer­punkt das Insol­venz­recht ist. Ob dies der Fall ist, kön­nen Sie zum Bei­spiel dar­an erken­nen, ob der Anwalt Ihrer Wahl die Zusatz­qua­li­fi­ka­ti­on Fach­an­walt für Insol­venz- und Sanie­rungs­recht trägt.

Ein Rechts­an­walt mit ent­spre­chen­der Qua­li­fi­ka­ti­on kann Ihnen bei der Regu­lie­rung Ihrer Schul­den hel­fen. Dabei muss es nicht zwin­gend zu einer Pri­vat­in­sol­venz kom­men. Soll­te dies den­noch der Fall sein, kann der Rechts­an­walt Sie hier­auf vor­be­rei­ten und Ihnen wert­vol­le Rechts­tipps geben.

Im Gegen­satz zu einer Schuld­ner­be­ra­tung ist ein Rechts­an­walt zudem in der Lage, Sie recht­lich umfas­send zu bera­ten. Denn eine Rechts­be­ra­tung darf grund­sätz­lich nur durch Rechts­an­wäl­te erfol­gen. Die Bera­tung ist dabei auch nicht auf nur ein Rechts­ge­biet, wie z. B. das Insol­venz­recht, beschränkt, son­dern kann auch rele­van­te Rechts­ge­bie­te wir das Steu­er­recht oder das Han­dels- und Gesell­schafts­recht betreffen.

Neh­men Sie ger­ne Kon­takt zu uns auf. Die Rechts­an­wäl­te unse­rer Kanz­lei ste­hen Ihnen ger­ne mit Ihrer Erfah­rung und bei der Bewer­tung Ihrer Rechts­la­ge zur Sei­te. Haben Sie sich für einen bestimm­ten Anwalt unse­rer Kanz­lei ent­schie­den, bleibt die­ser wäh­rend der gesam­ten Vor­be­rei­tung des Insol­venz­ver­fah­rens Ihr per­sön­li­cher Ansprech­part­ner. Ins­be­son­de­re unter­stüt­zen unse­re Rechts­an­wäl­te auch bei dem Insolvenzantrag.

  1. Regel­mä­ßi­ge Fra­gen rund um das The­ma Insolvenz

Im Fal­le einer Insol­venz stel­len sich regel­mä­ßig vie­le Fra­gen. Die­se betref­fen ins­be­son­de­re die Kos­ten, die anwalt­li­chen Ver­tre­tung und die Vor­tei­le eines Insol­venz­ver­fah­rens. Die wich­tigs­ten Fra­gen beant­wor­ten wir nachstehend.

Wie hoch die Kos­ten für einen Anwalt mit Schwer­punkt im Insol­venz­recht sind, rich­tet sich nach der gemein­sa­men Ver­ein­ba­rung. Die Kos­ten kön­nen dabei grund­sätz­lich in einer Hono­rar­ver­ein­ba­rung gere­gelt wer­den. Alter­na­tiv bie­tet sich eine Ver­ein­ba­rung über die Abrech­nung nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz an.
Eine Bera­tung durch einen Rechts­an­walt, bes­ser noch einen Fach­an­walt für Insol­venz- und Sanie­rungs­recht, ist nicht zwin­gend erfor­der­lich. Das Insol­venz­recht ist jedoch ein sehr kom­ple­xes Rechts­ge­biet, das an vie­len Stel­len auch Kennt­nis­se in ande­ren Rechts­ge­bie­ten erfor­dert. Eine Schuld­ner­be­ra­tung mag in ein­fach gela­ger­ten Fäl­len von Ver­brau­chern die rich­ti­ge Adres­se sein. Dies gilt jedoch nicht für kom­ple­xe Sach­ver­hal­te. Hin­zu kommt, dass nur ein Anwalt befugt ist, Sie umfas­send zu beraten.
Haben Sie eine Pri­vat­in­sol­venz ein­ge­lei­tet und die drei­jäh­ri­ge Wohl­ver­hal­tens­pha­se erfolg­reich abge­schlos­sen, steht einer Rest­schuld­be­frei­ung grund­sätz­lich nichts mehr im Weg. Damit kön­nen Sie sich end­gül­tig und rechts­si­cher Ihrer alten Schul­den ent­le­di­gen. Damit ins­be­son­de­re bei der Erstel­lung des Insol­venz­an­trags nichts über­se­hen wird, soll­ten Sie sich unbe­dingt durch einen Anwalt mit Schwer­punkt im Insol­venz­recht bera­ten lassen.

Ja auch im Lau­fe eines Insol­venz­ver­fah­rens gel­ten grund­sätz­lich die arbeits­recht­li­chen Rege­lun­gen. Ins­be­son­de­re muss ein Arbeit­neh­mer nach erlang­ter Kün­di­gung inner­halb von drei Wochen eine Kün­di­gungs­schutz­kla­ge erhe­ben. Andern­falls gilt die Kün­di­gung als akzep­tiert. Ob eine Kün­di­gungs­schutz­kla­ge Aus­sicht auf Erfolg hat, bedarf der Bewer­tung durch einen im Arbeits­recht spe­zia­li­sier­ten Anwalt.

Haben Sie Bera­tungs­be­darf, neh­men Sie ger­ne unver­bind­lich Kon­takt zu uns auf. Unse­re Rechts­an­wäl­te mit Schwer­punkt im Arbeits­recht beant­wor­ten ger­ne Ihre Fra­gen und unter­stüt­zen Sie bei der Durch­set­zung Ihrer Rechte.

Sowohl Schuld­ner als auch Gläu­bi­ger kön­nen einen Insol­venz­an­trag über das Ver­mö­gen des Schuld­ners stel­len. Da der Insol­venz­an­trag sowohl bei Fir­men- als auch Pri­vat­in­sol­venz auf­wen­dig ist und eini­ge wich­ti­ge Beson­der­hei­ten auf­weist, soll­te die­ser eben­falls mit einem Anwalt zusam­men erstellt werden.

  1. Fazit

Das Insol­venz­recht ist ein kom­ple­xes Rechts­ge­biet und eine Insol­venz für den Schuld­ner meist eine Belas­tung. Der deut­sche Gesetz­ge­ber hat mit Blick auf Unter­neh­men mitt­ler­wei­le ein attrak­ti­ves Sanie­rungs­recht geschaf­fen, das auch sinn­vol­le Mög­lich­kei­ten abseits einer Insol­venz bietet.

Las­sen Sie sich hier­zu durch einen spe­zia­li­sier­ten Anwalt, idea­ler­wei­se einen Fach­an­walt für Insol­venz- und Sanie­rungs­recht, bera­ten. Er kann Ihnen nach einer umfas­sen­den Bewer­tung des Ein­zel­falls den idea­len Weg wei­sen, wert­vol­le Rechts­tipps geben und Sie ent­lang des Pro­zes­ses begleiten.

Das gilt auch im Fal­le einer Pri­vat­in­sol­venz. Schon der Insol­venz­an­trag birgt Risi­ken und Fall­stri­cke, die einem Exper­ten wie einem Fach­an­walt für Insol­venz­recht bekannt sind. Anders als eine Schuld­ner­be­ra­tung ist ein Anwalt zudem in der Lage, Sie umfas­send recht­lich zu beraten.

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