Insolvenzanfechtung – Zur grob fahrlässigen Unkenntnis des Insolvenzverwalters
Insolvenzanfechtung - Zur grob fahrlässigen Unkenntnis des Insolvenzverwalters Ein Insolvenzverwalter muss die Konten des Schuldners innerhalb eines angemessenen Zeitraums darauf überprüfen, ob ihm die Kontounterlagen vollständig vorliegen und ob diese Anhaltspunkte für die Anfechtung von verdächtigen Zahlungen enthalten. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Tut er dies nicht innerhalb von drei Jahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, handelt der [...]