Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, ist die Verfahrensart, die für die Insolvenz von nicht selbständigen natürlichen Personen oder unter bestimmten Voraussetzungen von ehemals selbständigen natürlichen Personen einschlägig ist. Es handelt sich um ein gegenüber dem Regelinsolvenzverfahren vereinfachtes Kleinverfahren.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist dann anwendbar, wenn der Schuldner weniger als 20 Gläubiger hat und keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Hierzu zählen insbesondere Lohnforderungen, rückständige Lohnsteuern, rückständige Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur Berufsgenossenschaft.

Die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens ist nur dann möglich, wenn der Schuldner nachweist, dass er innerhalb der vorangegangenen sechs Monate seinen Gläubigern einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan vorgelegt hat, den diese abgelehnt haben. Der Nachweis muss von einer geeigneten Stelle oder Person wie Rechtsanwälten oder anerkannten Schuldnerberatungsstellen bestätigt werden.

Wissenswertes zum Thema Privatinsolvenz

Rechtsanwalt Philipp Wolters geht in seinem Video auf alle wichtigen Fragen rund um die Privatinsolvenz ein. Das auch als Verbraucherinsolvenz bekannte Verfahren bietet die Möglichkeit, innerhalb von drei Jahren schuldenfrei zu werden und wirtschaftlich neu zu starten. Rechtsanwalt Philipp Wolters erklärt verständlich, was Privatinsolvenz bedeutet, welche Chancen sie bietet und wie das Verfahren abläuft. Insbesondere beantwortet er folgende Fragen:

  1. Wann kann man eine Privatinsolvenz in Erwägung ziehen?
  2. Wie verläuft das Verfahren einer Privatinsolvenz?
  3. Welche Vorteile bringt eine Privatinsolvenz mit sich?
  4. Wie wird das verfügbare Geld während einer Privatinsolvenz verteilt?
  5. Schafft die Privatinsolvenz die Möglichkeit für einen Neustart?
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