25 Jahre Sanierungsberatung aus einer Hand I Wirtschaftskanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte & Unternehmensberatung plenovia

Düsseldorf/Berlin/Frankfurt a. M., 24. Januar 2023. Die Wirtschaftskanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte und die Unternehmensberatung plenovia feiern in 2023 gemeinsam „25 Jahre Sanierungsberatung aus einer Hand“. Vor einem Vierteljahrhundert mit drei Mitarbeitern in Düsseldorf gestartet, arbeiten heute rund 55 Teammitglieder in Düsseldorf, Berlin, Frankfurt a. M. und an weiteren Standorten. Die Geschäftsleitung und das Team blicken auf erfolgreiche und herausfordernde Zeiten zurück sowie voller Optimismus in die Zukunft.

Von der Vision zur Strategie: Sanierungsberatung aus einer Hand

Im Jahre 1998 erweiterten die Namenspartner Robert Buchalik und Dr. Utz Brömmekamp das Beratungsspektrum ihrer unter der Firma mbb [consult] gegründeten und zunächst auf finanzwirtschaftliche Themen fokussierten Unternehmensberatung auch auf leistungswirtschaftliche und rechtliche Aspekte. 2003 wurden die bis dahin als Inhouse-Anwälte der Unternehmensberatung beschäftigten Juristen in eine eigene Gesellschaft ausgegliedert, um Rechtsberatung – auch über die außergerichtliche Restrukturierung hinaus – anbieten zu können.

Bundesweit etabliert im Wirtschaftsrecht und in der Sanierungsberatung

In den folgenden Jahren entwickelte sich die Unternehmensgruppe dynamisch zu einer bekannten Adresse im deutschen Restrukturierungsmarkt. Obwohl Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte und plenovia schwerpunktmäßig für Unternehmen tätig sind, die sich in der Krise befinden, werden sie regelmäßig auch von Kreditinstituten und institutionellen Investoren mandatiert.

Pioniere des ESUG

Seit der Insolvenzrechtsreform durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) begleitet die Unternehmensgruppe ihre Klienten bei der Restrukturierung im Rahmen von Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. In den vergangenen Jahren wurden so mehr als 200 Unternehmen erfolgreich saniert. „Das Potenzial des ESUG frühzeitig erkannt und für uns nutzbar gemacht zu haben, ist ein Verdienst, auf das wir gemeinsam stolz sein können“, erläutert Gründungspartner Robert Buchalik. Er hatte sich bereits mit diesem Thema beschäftigt, als die gesetzlichen Grundlagen für die vorläufige Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren noch gar nicht geschaffen waren.

Verstärkung der Partnerschaft – ergänzende Schwerpunkte

Durch die Erweiterung des Partnerkreises im Jahr 2021 stellte sich die Kanzlei noch breiter für wirtschaftsrechtliche Themen auf. Insbesondere das Bank- und Kapitalmarktrecht sowie das Arbeits- und Steuerrecht werden so durch mehrere Partner vertreten. „Wir schlagen neue Wege ein und schaffen zugleich Synergien. Die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen werden immer komplexer. Die Erweiterung unseres Beratungsspektrums ist daher konsequent und wird auch künftig die hohen Anforderungen unserer Mandanten erfüllen“, beschreibt Partner Sascha Borowski, der 2022 in die Geschäftsleitung aufgenommen wurde, die Positionierung der Kanzlei. Die Unternehmensberatung sowie die Kanzlei beraten Klienten vom Mittelständler mit zwei Mitarbeitern bis hin zum MDAX-Konzern.

Interdisziplinäre Teams als Erfolgskonzept

Das Alleinstellungsmerkmal der Gruppe liegt vor allem in der engen Verzahnung betriebswirtschaftlicher Kompetenz mit spezialisierter Rechtsberatung und Rechtsgestaltung auf allen Gebieten des Restrukturierungsrechts. „Die zielsichere Beratung erfordert nicht nur besondere Expertise, sondern auch Mut, nach kreativen Lösungen für die Probleme unserer Klienten zu suchen. Wir geben jeden Tag aufs Neue unser Bestes, um qualitativ hochwertig und erfolgreich zu beraten“, so Geschäftsführer Dr. Jasper Stahlschmidt.

Neue Chancen, gute Ausblicke

„Unsere Berater haben in vielen ESUG-Verfahren hohe Kompetenz gezeigt. Verfahrensbeteiligte regten an, unsere als Sanierungsgeschäftsführer eingesetzten Berater auch als Insolvenzverwalter bestellen zu lassen“, beschreibt Partner Dr. Alexander Verhoeven die zielgerichtete Erweiterung der Handlungsfelder.

Optionen des neuen Sanierungsrechts sind vielversprechend

Darüber hinaus setzt die Gruppe bereits auch die Instrumente ein, die das neue Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) seit 2021 bietet. So begleiteten die BBR und die plenovia das erste beim Restrukturierungsgericht Düsseldorf anhängige Verfahren und weitere erste vorinsolvenzliche Restrukturierungsverfahren, u. a. in Rheinland-Pfalz. „Es ist zu erwarten, dass es künftig mehr StaRUG-Verfahren geben wird. Die hierfür erforderliche praktische Sanierungserfahrung bringt unser Team mit“, erläutert Geschäftsführer Dr. Utz Brömmekamp.

Dank an Mandanten und das Team

„Das Jubiläum ist ein schöner Anlass, um uns bei unseren Mandantinnen und Mandanten für ihr Vertrauen sowie bei allen Teammitgliedern für ihr Engagement und ihre hervorragenden Arbeitsergebnisse zu bedanken“, fassen Robert Buchalik und Dr. Utz Brömmekamp zusammen. Das 25-jährige Jubiläum wird im Laufe des Jubiläumsjahres mit verschiedenen Aktivitäten und einem großen Event gefeiert.

 

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