Leit­fa­den Gläu­bi­ger­aus­schuss (ESUG)

Buch­a­lik Bröm­me­kamp und DIAI legen Leit­fa­den für die Arbeit in Gläu­bi­ger­aus­schüs­sen vor

Der Gläu­bi­ger­aus­schuss ist nach dem ESUG (Gesetz zur wei­te­ren Erleich­te­rung der Sanie­rung von Unter­neh­men) das zen­tra­le Steue­rungs­or­gan für die Mit­be­stim­mung der Gläu­bi­ger an der Sanie­rung eines insol­ven­ten Unter­neh­mens sowie für die Aus­wahl des Insol­­venz-/Sach­­ver­­­wal­­ters. Trotz sei­ner expo­nier­ten Stel­lung sind vie­le Insol­venz­gläu­bi­ger noch dabei, ihre Rol­le zu fin­den. Wäh­rend Kre­dit­ge­ber regel­mä­ßig im Aus­schuss sit­zen, ste­hen ins­be­son­de­re Lie­fe­ran­ten und Dienst­leis­ter (unge­si­cher­te Gläu­bi­ger) noch vor der Fra­ge, ob und wie es über­haupt Sinn macht, sich an einen Gläu­bi­ger­aus­schuss zu betei­li­gen. Dabei stel­len sie der Zahl nach die größ­te Grup­pe der Gläu­bi­ger in jedem Insol­venz­ver­fah­ren dar.

Die Kanz­lei Buch­a­lik Bröm­me­kamp und das DIAI haben nun einen Arbeits­leit­fa­den für Mit­glie­der des Aus­schus­ses ent­wi­ckelt. Dar­in wer­den die Rech­te und Pflich­ten der Mit­glie­der auf­ge­zeigt, das Insol­venz­ver­fah­ren in Eigen­ver­wal­tung inten­siv erklärt, die Wahl des (vor­läu­fi­gen) Sachwalter/Insolvenzverwalter beschrie­ben und Haf­tungs­fra­gen beant­wor­tet. Er bie­tet Hil­fe­stel­lung und ist ein Nach­schla­ge­werk, soll­ten im Umgang mit dem Verwalter/Sachwalter, eigen­ver­wal­ten­den Schuld­ner, dem Insol­venz­ge­richt und den Gläu­bi­gern Pro­blem­stel­lun­gen auftreten.

Erst rund 380 vor­läu­fi­ge Eigen­­ver­­­wal­­tungs- oder Schutz­schirm­ver­fah­ren (§ 270 a oder § 270 b) wur­den seit Inkraft­tre­ten des ESUG im März 2012 durch­ge­führt. Das ESUG betritt also in vie­ler­lei Hin­sicht Neu­land. Eine gefes­tig­te Recht­spre­chung wird sich erst in eini­gen Jah­ren ent­wi­ckeln und die Beschlüs­se der Gerich­te unter­schei­den sich ganz erheb­lich. Gleich­wohl bewegt sich der vor­läu­fi­ge Gläu­bi­ger­aus­schuss mit sei­nen Mit­glie­dern nicht in einem rechts­frei­en Raum. Die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen haben sich seit über einem Jahr­hun­dert ent­wi­ckelt und rei­chen von der Rechts­stel­lung bis zur Haf­tung des Mit­glie­des. Jedoch sind mit dem ESUG völ­lig neue Auf­ga­ben hin­zu­ge­kom­men, bei deren Bewäl­ti­gung nicht auf gefes­tig­te Grund­sät­ze zurück­ge­grif­fen wer­den kann. Auch dar­über infor­miert der Arbeitsleitfaden.

“Mit dem ESUG hat der Gesetz­ge­ber erkannt, dass die Mit­wir­kung und Mit­be­stim­mung der wirt­schaft­lich Betrof­fe­nen früh­zei­tig erfol­gen muss. Damit hat er tief­grei­fend in die Abwick­lung und Gestal­tung von Insol­ven­zen ein­ge­grif­fen. Jetzt müs­sen die Gläu­bi­ger ihre Rech­te auch nut­zen, denn sie kön­nen die Sanie­rung eines Unter­neh­mens in ihrem Sin­ne mit­ge­stal­ten”, sagt der Lei­ten­de Direk­tor des DIAI, Prof. Dr. Hans Haarmeyer.

Die 5. Auf­la­ge ist im März 2019 erschienen.

Der Leit­fa­den kann unter  kos­ten­los  bestellt werden.

image_pdf

Pres­se­mit­tei­lun­gen

  • Die Lehmen­siek Tief­bau GmbH und die Lehmen­siek Tele-Tech­nik GmbH stre­ben mit­hil­fe eines vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens eine Sanie­rung an. Unter­schied­li­che Wirt­schafts­fak­to­ren führ­ten zu einer finan­zi­el­len Schief­la­ge des Unter­neh­mens. In einem ers­ten Schritt wird ein Sanie­rungs­kon­zept erar­bei­tet und den Gläu­bi­gern zur Abstim­mung vorgelegt.

  • 25 Jah­re Sanie­rungs­be­ra­tung aus einer Hand! Gemein­sam mit unse­rer Schwes­ter­ge­sell­schaft ple­no­via fei­ern wir im Jah­re 2023 das Erfolgs­kon­zept der inte­grier­ten Bera­tung: Betriebs­wirt­schaft­li­che Kom­pe­tenz mit spe­zia­li­sier­ter Rechts­be­ra­tung und Rechts­ge­stal­tung auf allen Gebie­ten des Restrukturierungsrechts.

  • Die NEUERO-Farm- und För­der­tech­nik GmbH hat sich mit­hil­fe eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens erfolg­reich saniert. Das Fami­li­en­un­ter­neh­men, das rund 50 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­tigt, hat­te am 23.02.2022 beim Amts­ge­richt Osna­brück ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren bean­tragt. Der Restruk­tu­rie­rungs­plan wur­de von den Gläu­bi­gern ein­stim­mig ange­nom­men und das Ver­fah­ren am 31.12.2022 aufgehoben.

Ver­an­stal­tun­gen

News­let­ter

Bücher

Stu­di­en & Leitfäden

Vide­os

image_pdf