Über die Extremfälle der Insolvenzanfechtung berichtet nun auch die FAZ. Die Schlussfolgerung des Autors, nun die Geschäftsbeziehungen ruhen zu lassen, wenn der Kunde in einer Krise steckt, ist allerdings so nicht ganz richtig und aus Unternehmersicht weltfremd.

Den FAZ-Artikel über die Insolvenzanfechtung finden Sie hier

Wie Unternehmer sich vor den Forderungsbegehren der Insolvenzverwalter schützen können, lesen Sie auf unserer Internetseite: http://www.buchalik-broemmekamp.de/rechtsberatung/insolvenzanfechtung/

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  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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