Über die Extremfälle der Insolvenzanfechtung berichtet nun auch die FAZ. Die Schlussfolgerung des Autors, nun die Geschäftsbeziehungen ruhen zu lassen, wenn der Kunde in einer Krise steckt, ist allerdings so nicht ganz richtig und aus Unternehmersicht weltfremd.

Den FAZ-Artikel über die Insolvenzanfechtung finden Sie hier

Wie Unternehmer sich vor den Forderungsbegehren der Insolvenzverwalter schützen können, lesen Sie auf unserer Internetseite: http://www.buchalik-broemmekamp.de/rechtsberatung/insolvenzanfechtung/

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