Die NIVD lädt zum 7. Frühjahrsdialog der Neuen Insolvenzverwaltervereinigung Deutschlands e.V. (NIVD) vom 16. bis 17. Mai 2019 in Wiesbaden ein.

Auch in diesem Jahr stehen aktuelle Fachthemen und neue Rechtsentwicklungen mit hochkarätigen Referenten auf gewohnt höchstem fachlichen Niveau auf dem Programm.

Am Abend des ersten Veranstaltungstages lädt der NIVD traditionell zu einem gemeinsamen Kochevent unter dem Motto „Cook, Talk and Eat“ im Loftwerk Wiesbaden ein.

Als Vortragende konnten bereits gewonnen werden:

  • Sebastian Becker, Senior Economist, Deutsche Bank Research, Frankfurt/Main
  • RA Dr. Christian Heintze, BBL Bernsau Brockdorff, Dresden
  • Vors. RiBGH Prof. Dr. Godehard Kayser, BGH Karlsruhe
  • Dr. Thomas Schlick, Senior Partner Automotive, Roland Berger GmbH, Frankfurt/Main
  • Prof. Dr. Heinz Vallender Direktor des Instituts für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht, Universität zu Köln

Es erwarten Sie spannende Fachvorträge und ein intensiver Gedankenaustausch im Rahmen eines Experten-Panels zum Restrukturierungsrahmen mit den Herren RA Patrick Ehret, Schultze & Braun GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Achern, RA FAInsR Dr. Malte Köster, WILLMERKÖSTER Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Partnerschaftsgesellschaft, sowie einem Vertreter des Insolvenzrechtsreferats, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Berlin (angefragt). Moderiert wird die Runde von Herrn RA Florian Bruder M.Jur. (Oxon), DLA Piper UK LLP, München.

Nichtmitglieder 655,00 Euro.

Melden Sie sich auch hierfür bereits jetzt direkt online unter https://www.nivd.de/veranstaltungen/fruehjahrsdialog.html an.

Pressemitteilungen

  • Stefan Eßer wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zum Partner der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte ernannt. Mit der Aufnahme von Stefan Eßer in den Partnerkreis stärkt die Kanzlei gezielt ihre Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im internationalen Wirtschaftsrecht.

  • Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundorf EB GmbH aufgehoben. Damit ist die Sanierung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen.

  • Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation hervorzugehen.

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